Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Smart-Meter-Rollout

Zu sehen ist das Schild des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hat den Stopp des Smart-Meter-Rollouts verfügt.Foto: Thomas Keßler, OVG NRW
Laut bne ist der im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) angelegte Zertifizierungsprozess ein strukturell überfrachtetes Desaster.
Laut Oberverwaltungsgericht Münster gewährleistet der Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht. Der Branchenverband bne begrüßt die Entscheidung, denn die BSI-zertifizierten Smart-Meter würden nicht die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden erfüllen.

„Der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. April bestätigt: Die bisher vom BSI zertifizierten Smart-Meter-Gateways (SMGW) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen – und treffen vor allem nicht die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch zum Stopp des Smart-Meter-Rollouts. Denn das Bundesamt für Informationssicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Messsysteme der ersten Generation nur auf wenige Funktionen bezogen zertifiziert, so dass diese SMGW kaum mehr Messdaten liefern können als bisher genutzte analoge Zähler.

Ohne geeignete intelligente Messsysteme fehlen dem Energiemarkt wichtige technische Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen und für die Erreichung der Klimaschutzschutzziele. Dabei gibt es längst freie (nicht BSI-zertifizierte) Messsysteme, die vergleichbare Anforderungen zu Sicherheit, Eichrecht und Datenschutz erfüllen und den notwendigen Standards entsprechen. Diese Messsysteme bringen schon jetzt jene Funktionen und Messwerte in der Auflösung mit, die für aktuelle und zukünftige Geschäftsmodelle notwendig sind.

Digitalisierung der Energiewende verkorkster Prozess

„Es ist schade, dass erst ein Gerichtsurteil knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende den von an Anfang an verkorksten Prozess stoppen muss. Der im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) angelegte Zertifizierungsprozess ist ein strukturell überfrachtetes Desaster – er ist zeitraubend und erstickt Innovationen.

Wenn Deutschland seine Führungsrolle bei der Digitalisierung der Energiewende wieder zurückholen will, muss ein schnellerer und besserer Weg zur Wiedererlangung der Innovationsfähigkeit eingeschlagen werden. Das Gericht hat zu Recht gesehen, dass der verspätete Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form zu wenig kann und Innovationen ausschließt. Er erfüllt nicht einmal gesetzlichen Mindestvorgaben für Funktionalität. Strukturelle und prozessuale Abrüstung isst nun das Gebot. Um die Innovationsfähigkeit des Marktes nicht zu ersticken, muss wieder gelten: So viel Regulierung wie nötig, aber so wenig wie möglich“, fordert Robert Busch. Hier wird nun ein wirklich technologieoffener Ansatz notwendig, um den Stopp des Smart-Meter-Rollouts zu überwinden und die Zukunft für moderne leistungsfähige und damit marktgerechte Digitalisierungslösungen zu sichern.

Die bne-Vorschläge zur Öffnung des Messstellenbetriebsgesetzes für Innovationen sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

8.3.2021 | Quelle: bne | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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