BEG-Förderung: Bis zu 55 Prozent für Pelletskessel mit Solarthermie

Zu sehen ist ein Pelletskessel mit Solarthermie und Speicher, diese Kombination erhält in der BEG-Förderung bis zu 55 Prozent Förderquote.Foto: Paradigma
Um 55 Prozent Förderung vom Staat zu erhalten, muss der Pelletskessel den Emissionsgrenzwert einhalten. Zudem muss man eine Ölheizung ersetzen und den iSFP-Bonus nutzen.
Wer sich für eine Kombination aus emissionsarmen Pelletskessel und Solarthermie entscheidet, kann für seine neue Heizung bis zu 55 Prozent Förderung vom Staat dazubekommen.

Der Staat gibt mehr als die Hälfte dazu: Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden die Förderungen für klimafreundliche Heizungsanlagen zum 1. Januar 2021 noch einmal verbessert. Für die Entsorgung des alten Ölkessels beträgt die BEG-Förderung für einen Pelletskessel mit Solarthermie bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Die energetische Sanierung von Gebäuden hat derzeit oberste Priorität, deshalb werden alternative Heizformen wie das Heizen mit Sonnenenergie oder Biomasse noch stärker gefördert als schon im letzten Jahr. Die neue BEG bündelt die bisherigen Bundesprogramme zur Förderung von Energieeffizient und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot, das u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das „Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (MAP) umfasst.

Im Fokus: Einzelmaßnahmen zur Sanierung

Die neue BEG besteht aus drei Teilprogrammen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. „Die Zuschussförderung für die Einzelmaßnahmen durch das BAFA ist bereits zum 2. Januar 2021 gestartet und für uns besonders interessant, weil sie die Förderung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden noch einmal deutlich verbessert“, erklärt Wendelin Heinzelmann, Bereichsleiter Vertrieb bei Paradigma. Gemeint sind alle Maßnahmen, die ein Gebäude nicht insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen, sondern nur Teilbereiche wie die Heizung. Von den Kosten für den Austausch eines Ölkessels durch erneuerbare Energien (z. B. Biomasseanlagen mit oder ohne Solarthermie) sind bis zu 45 Prozent förderfähig. Dazu kommen noch fünf Prozentpunkte aus dem sogenannten iSFP-Bonus: Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme auch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt wird. Bei Pellets gilt: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 Milligramm pro Kubikmeter ist ein zusätzlicher Innovationsbonus von 5 Prozent möglich.

Rechenbeispiel für den Heizungsaustausch

Der tatsächlichen Förderungssumme liegt der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro je Wohneinheit zugrunde, der sich auf die Gesamtinvestition, also alle Kosten inklusive der Handwerkerkosten und Mehrwertsteuer, bezieht. Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anlagekosten der geförderten Wärmeerzeuger, die Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizanlage sowie Ausgaben für bauliche Maßnahmen, die Verrohrung und Installation eines Speichers sowie Abbau und Entsorgung der Altanlage. Klarer wird die Rechnung am Beispiel einer EE-Hybridheizung von Paradigma: Beim Öl-Austausch mit einer Kombination von Solarthermie und Biomasse und gemeinsamer Steuerungs- und Regelungstechnik – wie dem Holzpellets-Brennwertkessel Peleo Optima 22–32 kW mit der Solaranlage Aqua Plasma – liegen die förderfähigen Kosten bei 45 Prozent aus der Öl-Austauschprämie, dazu 5 Prozent Innovationsbonus und 5 Prozent iSFP-Bonus. Insgesamt also 55 Prozent. Die maximale Fördersumme in der BEG-Förderung für einen Pelletskessel mit Solarthermie beträgt bei der Förderbetrag-Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit damit 33.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass der Innovationsbonus Biomasse nur für die Kosten des Pelletskessel gilt und nicht auf die Solarthermie-Anlage angerechnet werden kann.

Bei einem Kesseltausch mit Gasbrennwert und Solarthermie kommt man mit iSFP-Bonus auf 45 Prozent (27.000 Euro). Wer voll auf Solarthermie wie die Vakuum-Röhrenkollektoren setzt, benötigt keinen Kesselaustausch, profitiert aber trotzdem von 30 Prozent Förderung plus 5 Prozent aus der iSFP-Bezuschussung für den Sanierungsplan (21.000 Euro). Eine Mindestkollektorfläche ist dafür nicht erforderlich.

Förderung korrekt beantragen

Jede Förderung kann man als Kreditförderung oder Zuschuss beantragen – und zwar nur noch mit einem Antrag bei einer Institution. Die Kreditvariante läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW); die Zuschüsse werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Um von den BAFA-Förderungen zu profitieren, muss zuerst ein förderfähiges Fachhandwerker-Angebot vorliegen. Der Antrag muss anschließend auf BAFA-Homepage elektronisch gestellt werden.

Wichtig: Erst danach darf die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb erfolgen. Die erfolgreiche Antragstellung wird zeitnah per E-Mail bestätigt, dann kann es direkt losgehen. Auf den Zuwendungsbescheid warten müssen Kunde und Handwerker nicht, denn das kann mehrere Wochen dauern. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate, sprich in dieser Zeit muss man die Maßnahmen umsetzen. Der sogenannte Verwendungsnachweis, also u. a. die Schlussrechnung, ist direkt nach der Inbetriebnahme, spätestens aber sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Alle aktuellen Informationen zur staatlichen Förderung und ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung gibt es auf der BAFA-Website.

Förderanträge zur BEG-Förderung für einen Pelletskessel mit Solarthermie können unter dem nebenstehenden Link gestellt werden.

11.3.2021 | Quelle: Ritter Energietechnik | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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