Regierungskoalition einigt sich auf erhöhte Ausschreibungsmengen für Windenergie und Photovoltaik

Zu sehen ist eine Collage aus Photovoltaik und Wind der Photovoltaik-Zubau soll 2022 bei 8,5 GW liegen.Foto: Eisenhans / stock.adobe.com
Auf energiepolitische Weichenstellungen, die über das Ende dieser Legislaturperiode hinausreichen, konnte sich die Koalition nicht einigen.
Im kommenden Jahr soll es eine einmalige Anhebung des Photovoltaik-Zubaus auf 8,5 GW geben. Auf einen längerfristigen Ausbaupfad bis 2030 konnten sich SPD und CDU aber nicht einigen.

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich darauf geeinigt, die Ausschreibungsmengen für Wind und Solar zu erhöhen. „Die gute Nachricht ist, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien nochmal beschleunigen werden: Um möglichst schnell zusätzliche Potenziale für die erneuerbaren Energien zu erschließen, wird der Photovoltaik-Zubau im Jahr 2022 einmalig von rund 4,5 auf mindestens 8,5 GW angehoben, und auch der Ausbau der Windenergie soll beschleunigt werden. Mit einer weiteren Absenkung der EEG-Umlage auf unter 5 Cent sorgen wir dafür, dass erneuerbare Energie für alle bezahlbar bleibt und Elektroautos und Wärmepumpen wirtschaftlich noch attraktiver werden“, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.

Beide Maßnahmen seien geeignet, der Energiewende kurzfristig wichtige Impulse verleihen. „Auf der anderen Seite müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die Unionsfraktion trotz ihres neu entsandten Verhandlungsteams nicht gewillt gewesen ist, notwendige energiepolitische Weichenstellungen vorzunehmen, die über das Ende dieser Legislaturperiode hinausreichen“, so Gremmels zum geplanten Photovoltaik-Zubau von 8,5 GW.

BEE kritisiert Beschlüsse als unzureichend

„Wir begrüßen es, dass die Koalition in der Energiepolitik wieder einigungsfähig ist. Die erzielte Einigung ersetzt aber nicht die selbst gesetzte Vorgabe des Entschließungsantrags, die Ausbaumengen und -pfade bis 2030 für erneuerbare Energien entlang der europäischen Klimaschutzvorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zeitnah anzupassen. Dies sollte bereits im 1. Quartal erfolgen und steht immer noch aus“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Das neue Ziel von 55 Prozent Treibhausgas-Minderung entspräche für Deutschland einer Minderung von 65 Prozent im Jahr 2030 gegenüber 1990. Dafür brauche es eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien über alle Sektoren um den Faktor 2,4. Außerdem sei ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 erforderlich. „Zusätzliche Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 reichen hier nicht aus, sondern wir brauchen insgesamt eine Anhebung der installierten Leistung auf 205 GW Photovoltaik und 95 GW Wind Onshore sowie einen Stabilisierungspfad für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie“, kommentiert Peter.

Grundsätzlich gut sei es, dass die Koalition Einigungswillen zeigt und Schritte in die Richtung unternehme, die günstigen Stromerzeugungskosten der erneuerbaren Energien auch an die Verbraucher weiterzugeben, die bisher nicht von den Befreiungstatbeständen profitieren. Bereits im vergangenen Jahr hätten die Folgen der Corona-Krise die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren in einer steigenden EEG-Umlage mündeten. „Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen, denn der Zubau neuer Anlagen wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 mit rund 0,1 ct/kWh nur geringfügig belasten“, sagt Peter. Schon jetzt könne man aber die Industrieprivilegien im EEG als Wirtschaftsfördermaßnahme in den Haushalt überführen und die Stromsteuer absenken.

22.4.2021 | Quelle: BEE, SPD Bundestagsfraktion | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen