EU-Kommission genehmigt EEG 2021 beihilferechtlich

Wehende Fahne der EU am FahnenmastFoto: stock.adobe.com / Aintschie
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt. Die Erneuerbaren-Energien-Branche reagiert erleichtert.

Die EU-Kommission hat das EEG 2021 beihilferechtlich genehmigt. Wie die Kommission mitteilte, fördert Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas. Dabei gewährt das Land Teilbefreiungen von der EEG-Umlage, was wiederum die Beihilfeprüfung erforderlich machte. Teilbefreiungen können stromintensive Unternehmen und Schiffe am Liegeplatz in Häfen für die landseitige Stromversorgung erhalten. Die Regelung werde Deutschland laut EU aber dabei helfen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energien ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu erreichen. Ferner dient sie dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050. Die Zahlungen im Rahmen der Regelung betragen für 2021 rund 33,1 Mrd. Euro.

Beihilfen auf Minimum beschränkt

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die mit den EU-Vorschriften im Einklang stehende deutsche EEG-2021-Regelung wird einen erheblichen Beitrag zur Förderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten. Es gibt Neuerungen, um Beihilfen auf ein Minimum zu beschränken und die Stromerzeugung an den Marktsignalen auszurichten. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen gewährleistet und die Verschmutzung durch Schiffe im Hafen verringert werden.“ So biete die Regelung den bestmöglichen Gegenwert für das Geld der Steuerzahler. Etwaige Wettbewerbsverzerrungen fielen so gering wie möglich aus.

Erleichtert zeigte sich der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Denn nun könne die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) endlich veröffentlichen. „Jetzt können Anlagenbetreiber mit dem Bau starten“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Weitere Beihilfeprüfungen möglich

Problematisch bleibe weiterhin die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt. Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt“, so Peter weiter. Denn damit müsse Brüssel auch weitere Novellen des EEG genehmigen. Es bleibe somit unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den Erneuerbaren Energien ausrichtet. Die erneuerbaren Technologien liefen zuverlässig sauberen Strom zu niedrigen Gestehungskosten und sind bereits das Standbein der Energieversorgung, das muss sich auch im Marktdesign wiederfinden“, so Peter.

29.4.2021 | Quellen: EU-Kommission / BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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