Preis für PV sinkt bei Ausschreibung

Eine Solarpark vor blauem Himmel.Foto: @sasel77 / stock.adobe.com
Bei der jüngsten Ausschreibung von Solarstrom nach dem EEG ist der Durchschnittspreis weiter gesunken. An der Innovationsausschreibung beteiligten sich ausschließlich PV-Anlagen mit Speicher.

Der Preis für Strom aus PV (Photovoltaik) ist bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Gebotstermin 1. März 2021 im Vergleich zum letzten Termin Dezember auf durchschnittlich 5,03 Cent je Kilowattstunde (kWh) gesunken. Die BNetzA hat damit am Freitag (30. April) nach beihilferechtlicher Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die Europäische Kommission am Vortag die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen bekanntgegeben.

Solaranlagen des ersten Segments

Demnach gaben Antragsteller in der Solarausschreibung 288 Gebote mit einem Umfang von 1.504 Megawatt (MW) ab. Das entsprach einer deutlichen Überzeichnung der ausgeschriebenen Menge von 617 MW. Insgesamt werden 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW einen Zuschlag erhalten. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 bezuschlagte Gebote an solche Flächen in Bayern gehen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen ferner zwischen 4,69 ct/kWh und 5,18 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,03 ct/kWh. Lediglich sechs Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Hier hat sich die seit dem 01. Januar 2021 vereinfachte Nachweisführung in den Solarausschreibungen ausgewirkt. Bei der Ausschreibung ging es um die Solaranlagen des 1. Segments. Das sind Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, ab einer installierten Leistung von mehr als 750 kWp.

Innovationsausschreibung: 258 MW PV und Speicher

Die Bundesnetzagentur hat ferner zum zweiten Mal eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung im letzten Jahr, in der auch Gebote für Einzelanlagen zulässig waren, waren in dieser Runde aber nur noch Gebote für Anlagenkombinationen möglich. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 MW. Eingegangen sind 43 Gebote mit einem Volumen von 509 MW. Die Runde war damit erneut deutlich überzeichnet. Es sind ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit EE-Speichern eingegangen. Davon erhielten 18 Gebote mit 258 MW einen Zuschlag. Lediglich ein Gebot schloss die Bundesnetzagentur wegen Formfehlern aus.

Bei den Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien außerdem zwischen 3,33 und 4,88 ct/kWh. Ferner beträgt der mengengewichtete Durchschnittswert 4,29 ct/kWh. Er liegt damit unter dem der Vorrunde mit 4,50 ct/kWh. Anders als bei der Regelausschreibung ist diese Förderung allerdings ein Aufschlag auf die Markterlöse. Damit sind die Werte nicht mit denen der Regelausschreibungen vergleichbar. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich darüber liegen.

Deutliche Unterzeichnung bei Wind

Bei der Windenergie an Land zum 1. Februar 2021 zeigte sich laut BNetzA folgendes Bild: Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.500 MW gaben Antragsteller 91 Gebote mit einem Volumen von 718 MW ab. 89 Gebote davon mit einem Umfang von 691 MW erhielten einen Zuschlag. Lediglich zwei Gebote musste die Bundesnetzagentur ausschließen. 

Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen ferner von 5,15 ct/kWh bis 6,00 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,00 ct/kWh und damit über dem Wert der letzten Ausschreibung von 5,91 ct/kWh.

Auch Biomasse unterzeichnet

Die Ausschreibung von Biomasse war dagegen deutlich unterzeichnet. Zu dem zum 1. März 2021 ausgeschriebenen Volumen von 168 MW reichten Antragsteller 60 Gebote mit einem Volumen von nur 44 MW ein. In dieser Runde hat zum ersten Mal die gesetzlich neu eingefügte Mengensteuerung für Biomasseanlagen gegriffen. Dafür separierte die BNetzA im Verfahren zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen. So gingen 7 Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen mit 29 MW ein. Da weniger Gebotsmenge einging als Menge ausgeschrieben wurde, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzen.

Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen ferner zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Acht Gebote schloss die BNetzA zudem wegen Formfehlern aus.

30.4.2021 | Quellen: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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