BEE: Entwurf des Klimaschutzgesetzes erster Schritt in richtige Richtung

Zu sehen ist ein Kohlekraftwerk. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes setzt neue Sektorenziele fest.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Müssen die Kohlekraftwerke nun früher vom Netz?
Der Branchenverband der erneuerbaren Energien BEE begrüßt den Entwurf des Klimaschutzgesetzes und die neue Sektorenziele. Fossile Energieträger müssen laut Verband aber früher und stärker durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

Der von Bundesfinanzminister Scholz und Bundesumweltministerin Schulze vorgestellte Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes sieht deutlich ambitioniertere Klimaschutzziele für Deutschland vor. „Eine Anhebung des nationalen Klimaziels von 55 auf 65 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 geht mit der Anhebung der Klimaziele auf EU-Ebene einher und trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ersten Schritt Rechnung“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „Auch ein fest definiertes Zwischenziel bis 2040 und ein früheres Datum für die Klimaneutralität sowie ambitioniertere Sektorenziele sind wichtige Signale“, so Peter weiter.

EEG in seinen Ausbaupfaden anpassen

Wichtig sei nun, dass der Gesetzgeber die klimapolitischen Maßnahmen an diese neuen Zielvereinbarungen im Entwurf des Klimaschutzgesetzes anpasst. „Bei den neuen Sektorenzielen muss vor allem die Energiewirtschaft liefern und die zusätzliche Jahresemissionsmenge um fast zwei Drittel reduzieren. Dafür braucht es jetzt ambitionierte Maßnahmen, denn wir müssen fossile Energieträger früher und stärker durch Erneuerbare ersetzen. Im aktuellen BEE-Szenario für das Jahr 2030 zeigen wir, dass auf der Basis der nun angestrebten 65 Prozent THG-Minderung ein Anteil von 77 Prozent an einem Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh erforderlich ist. Hierfür ist das EEG in seinen Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen deutlich anzupassen und bestehende Hemmnisse sind zu beseitigen“, so Peter.

Für den Bruttoendenergiebedarf bedeute die THG-Minderung von 65 Prozent eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien um den Faktor 2,4 von 455 TWh (2019) auf 1084 TWh. „Wenn man jetzt nicht die letzten Wochen der Legislatur nutzt, um über Reparaturmaßnahmen hinaus den Ausbau der erneuerbaren Energien über alle Sektoren voranzubringen, vertun wir wichtige Zeit Richtung 2030. EEG-Entschließungsantrag, Bundesimmissionsschutzgesetz und Energiewirtschaftsgesetz liegen aktuell auf dem Tisch und können umgehend an die neuen Ziele angepasst werden. Zudem sind Bund und Länder gefordert, Flächen und Genehmigungen bereit zu stellen, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen und die regionale Wertschöpfung zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Industrie und Handwerk vor Ort voranzubringen“, sagt Peter.

6.5.2021 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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