Verordnung zum EEG 2021 beschlossen

Zu sehen ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der die Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 kommentiert.Foto: BPA/Steffen Kugler
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an Grünen Wasserstoff.“
Der Bund hat eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 auf den Weg gebracht. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier setzt er damit ein starkes Signal für den Markthochlauf von Wasserstoff.

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Kern der Änderungsverordnung ist die Konkretisierung der EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Hierzu definiert die Verordnung, was „Grüner Wasserstoff“ ist. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der EEG-Novelle umgesetzt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an Grünen Wasserstoff. Damit sichern wir einen schnellen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologie ab und setzen ein wichtiges Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie um.“

Die Verordnung zeigt auf, wann Wasserstoff für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung als „grüner Wasserstoff“ anzusehen ist. Dabei muss der Stromverbrauch zur Herstellung von Grünem Wasserstoff zu 100 % aus Erneuerbaren Anlagen gedeckt werden. Die Umlagebefreiung soll einen Anreiz für die Produktion von Grünem Wasserstoff setzen und so den Markthochlauf beschleunigen. Es handelt sich um eine Übergangsregelung für die aktuelle Phase des Markthochlaufs. Allerdings ist auch eine EEG-Umlagebefreiung für nicht grünen Wasserstoff möglich, was der Branchenverband BEE kritisiert.

Teil des Verordnungspakets ist auch, eine Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen im EEG. Die Verordnung führt eine Anschlussförderung für weitere 10 Jahre ein. Schließlich nimmt die Verordnung weitere Änderungen vor, die zu Verbesserungen in der praktischen Anwendung des EEG 2021 und des KWKG führen. Hervorzuheben ist laut BMWi etwa eine Verbesserung der Flächenkulisse für Agro-PV-Anlagen, also landwirtschaftliche Photovoltaik-Anlagen, in den Innovationsausschreibungen und eine Verlängerung der Registrierung von bestehenden Erneuerbare-Energien- und KWK- Anlagen im Marktstammdatenregister.

Die Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 ist unter diesem Link zu finden.

19.5.2021 | Quelle: BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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