Bundestag beschließt THG-Quote im Verkehr von 25 Prozent im Jahr 2030

Zu sehen sind Zuckerrüben auf dem Feld. Aus ihnen lässt sich Bioethanol erzeugen, um die THG-Quote im Verkehr zu erfüllen.Foto: BDBe
Braucht es jetzt mehr Zuckerrüben als Rohstoff für Bioethanol?
Im Rahmen des Gesetzes zur Weitentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat der Bundestag beschlossen, dass die THG-Quote im Verkehr von derzeit sechs auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen wird. Die Bundesregierung wird regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der THG-Quote vorlegen.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weitentwicklung der THG-Quote beschlossen. Damit wird die THG-Quote im Verkehr von derzeit sechs auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) setzen CDU/CSU und SPD damit ein starkes Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr. Die Koalitionsfraktionen gehen mit ihrem Beschluss deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinaus. Denn diese hatte zunächst eine niedrigere Zielquote angestrebt. Und sie wollte bis 2025 auch weniger Anreize zur CO2-Minderung im Verkehr setzen.

Stufenweiser linearer Anstieg der THG-Quote

„Durch den im kommenden Jahr beginnenden stufenweisen linearen Anstieg der THG-Quote wird die Defossilisierung des Verkehrssektors spürbar vorangebracht“, sagt dazu der BDBe-Vorsitzende Norbert Schindler. „Zugleich eröffnen sich für die Hersteller nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe jetzt verlässliche Perspektiven für Investitionen in bestehende und noch zu entwickelnde Kraftstoffalternativen“. Derzeit werden laut Verband durch den Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehr etwa 12 Mio. Tonnen CO2 vermieden. Die Beimischung von Bioethanol zu Benzin spare drei Mio. Tonnen CO2 im Verkehr ein. Das entspräche rechnerisch einer Million emissionsfreier Pkw. „Mit der nun vorgesehenen ambitionierten Anhebung der THG-Quote bis zum Jahr 2030 lässt sich der Klimaschutzbeitrag nachhaltiger Biokraftstoffe kurzfristig ausbauen“, so Schindler. Die beschlossenen Maßnahmen adressierten gezielt und technologieoffen den CO2-Ausstoß des Fahrzeugbestandes. Dieser würde auch weit über das Jahr 2030 noch ganz überwiegend aus Fahrzeugen bestehen, die flüssige oder gasförmige Kraftstoffe benötigen.

Nina Scheer, federführende Berichterstatterin für die SPD-Bundestagsfraktion, sagt dazu: „Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten regionaler Wertschöpfung und regenerativer Ressourcen erreicht werden. So endet die umweltschädliche Palmöl-Förderung bereits 2023 statt 2026. Die Koalitionsfraktionen verständigten sich zudem auf einen früher und verstärkt ansetzenden Aufwuchs der Quote bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent Erneuerbarer Energien. Die EU-Richtlinie sieht dagegen nur 14 Prozent vor.“

Ebenfalls gelungen sei die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Stoffen im Zuge von Abfallverwertung. Die Bundesregierung soll dazu regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der THG-Quote im Verkehr vorlegen. Damit will sie künftige Entwicklungen technologieoffen im Blick behalten.

22.5.2021 | Quelle: BDBe, SPD-Bundestagsfraktion | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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