Schleswig-Holstein: Klimaschutzgesetz und PV-Pflicht für Nichtwohngebäude
Bundesland Schleswig-Holstein will mit dem Klimaschutzgesetz eine PV-Pflicht für Nichtwohngebäude einführen. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte, werde die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgegeben. Zudem soll bei Neuerrichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard werden. Damit folgt Schleswig-Holstein Nachbarland Hamburg. Dort umfasst die PV-Pflicht allerdings sämtliche Gebäude.
„Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht. „Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.“
Kommunaler Wärmeplan wird Pflicht
Schleswig-Holstein plant mit dem Klimaschutzgesetz nicht nur eine PV-Pflicht. Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, kommt auf größere Kommunen die Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans zu. Das verbessere die Planung zur Umstellung auf Erneuerbare Energien bei ca. 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit.
Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes kommen. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret schlägt das Gesetz vor, beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden älter als 2009 mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.
PV auf Landesliegenschaften
Außerdem erhalte der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. So sollen künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich PV erhalten. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.
In der Gesamtsumme fordert das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz, die Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Im Fall einer Anhebung der Klimaschutzziele auf nationaler Ebene will die Landesregierung zudem die Ziele für Schleswig-Holstein unmittelbar anpassen. Sie will somit landespolitische Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Erreichung dieser Ziele zu ermöglichen.
Das neue Gesetz soll ferner bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.
3.6.2021 | Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Schleswig-Holstein | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH