Bund will Solarpflicht für Neubauten einführen

Monteure mit guter Laune installieren eine PV-Anlage.Foto: Elenathewise / stock.adobe.com
Im Rahmen des Sofortprogramms zur Erhöhung der Klimaschutzanstrengungen in Deutschland plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht für eine PV- oder Solarthermieanlage bei Neubauten und größeren Dachsanierungen. Mehr Geld soll es außerdem für effiziente Wärmenetze geben. Außerdem werden die Quoten für Erneuerbare Energien bei Heizungssanierungen erhöht und Offshore-Wasserstoff gefördert.

Der Bund will eine Solarpflicht für Neubauten und größere Dachsanierungen einführen. Das geht aus dem Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung hervor, das dem Solarserver vorliegt. Dabei geht es um eine „PV-bzw. Solarthermie-Installationspflicht“. Die Verpflichtung will der Bund ferner im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einführen. Diese solle zudem von 2023 auf 2022 vorgezogen werden. Der BSW begrüßte potenzielle Verbesserungen für die Photovoltaik.

EE-Mindestteil bei Hybridheizungen steigt auf 55 Prozent

Dort soll es auch zu Änderungen bei den Baustandards kommen. So werde der bisherige Förderstandard EH-55 ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude. Eine weitere Anhebung auf EH-40-Standard steht für 2025 zu erwarten. Zu Bestandsgebäuden heißt es, dass aus den Förderprogrammen des Bundes ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr eine Förderung erhalten. Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen erhöhe sich ferner ab 2025 auf mindestens 55 Prozent. Zugleiche laufe die „Renewable ready“-Förderung spätestens 2023 aus. Die Fördersätze für Biomassekessel werden außerdem im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt. Ziel ist es, somit keine Fehlanreize in diesem Bereich zu setzen.

Aufstockung für effiziente Wärmenetze

Das Sofortprogramm will auch Änderungen für die Förderung effizienter Wärmenetze. So sollen die bisher vorgesehenen Finanzmittel des mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen neuen Förderprogramms BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze zwischen 2022 und 2027 aufgestockt werden. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme ferner zu mindestens 50% aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Die Aufstockung der Mittel diene der Vergrößerung der Reichweite des Programms und reize weitere CO2-einsparende Transformationsmaßnahmen an.

Offshore-Wasserstoff

Neben anderen Ankündigungen will die Bundesregierung auch die Offshore-Produktion von grünem Wasserstoff fördern. Dieser soll laut Sofortprogramm insbesondere der Chemie-Industrie zugutekommen und fossilen Wasserstoff ersetzen. Die Maßnahme weise einen stark innovativen Charakter auf, denn bisher gebe es noch keine Wasserstofferzeugung auf See. Im Fokus stehe die Technologieförderung und damit die mittelfristige Erschließung dringend notwendiger Erzeugungspotenziale bei den Erneuerbaren Energien für eine perspektivisch klimaneutrale Industrieproduktion. Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein.

Das Sofortprogramm ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die mittelfristigen Klimaschutzaktivitäten zu verstärken. Es flankiert zudem das geplante Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

4.6.2021 | Autor: Oliver Ristau | Solarserver © Solarthemen Media GmbH

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