BWE: Windenergie in Sachsen braucht schnellere Genehmigungen

Windenergieanlagen und Rapsfelder vor blauem Himmel.Foto: stock.adobe.com / elxeneize
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat das am Freitag veröffentlichte Energie- und Klimaprogramm (EKP) der sächsischen Landesregierung begrüßt. Demnach sollen in Sachsen bis 2024 etwa 160 bis 200 neue Windenergieanlagen errichtet werden - doch diese müssten auch genehmigt werden.

Damit der Ausbau der Windenergie in Sachsen möglich werde, müssten aber schnell bürokratische Hürden für neue Genehmigungen abgebaut werden, erklärt der BWE. „Sachsen will auf klimafreundliche Energieerzeugung umsteigen, dieses Ziel aus dem Koalitionsvertrag hat das Land mit dem EKP noch einmal bekräftigt“, bilanziert Prof. Martin Maslaton, Fachanwalt für Energierecht und Landesvorsitzender des BWE in Sachsen. Das EKP nennt nun konkret, welchen Beitrag dabei die Windenergie leisten soll: Im Jahr 2024 sollen 4.400 GWh Strom aus Windenergie erzeugt werden. Das ist knapp doppelt so viel wie noch 2019.

„Die Windbranche kann diesen Zubau leisten, wenn dafür die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden“, erklärt Maslaton. In den vergangenen Jahren hat der Ausbau der Windenergie in Sachsen allerdings stagniert. Der BWE führt das darauf zurück, dass in den veralteten Regionalplänen kaum Flächen für Windenergie ausgewiesen seien. Daran würden Genehmigungen für neue Anlagen scheitern.

Aktuell gibt es in Sachsen lediglich Genehmigungen für 18 Windenergieanlagen. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind laut BWE langwierig und aufwändig: Allein die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dauere in der Regel mindestens 1,5 Jahre, häufig länger. Danach muss ein Projekt an einer Ausschreibung teilnehmen und gebaut werden. Das dauere ein weiteres Jahr. Damit Projekte Anfang 2024 ans Netz gingen, müsste ihre Planung also heute beginnen.

Geeignete Flächen in Sachsen vorhanden

Der BWE schlägt vor, das sogenannte Zielabweichungsverfahren zu nutzen, um den Ausbau der Windenergieauf geeigneten Flächen in Sachsen dennoch voranzubringen. In diesem Verfahren ist definiert, unter welchen Umständen Kommunen und Behörden von der bestehenden Raumplanung abweichen dürfen. Das Verfahren ermöglicht bei geeigneten Flächen einen positiven Vorbescheid, auch wenn die Regionalpläne noch nicht geändert sind. So könnte es den Stau der Windenenergie in Sachsen auflösen. „Es gibt in Sachsen ausreichend Flächen, auf denen wir Windenergieanlagen errichten können und dabei die Schutzvorgaben für Mensch und Natur einhalten“, erklärt Maslaton. „Auf diesen Flächen muss Windplanung möglich sein, auch wenn sie derzeit noch nicht in den Regionalplänen ausgewiesen sind. Aus dem einfachen Grund, weil wir davon ausgehen müssen, dass bei der Aktualisierung der Regionalplanung nach dem neuen EKP diese Flächen auch berücksichtigt werden.“

In anderen Bundesländern sei das bereits bewährte Praxis. Dort erhielten die zuständigen Mittelbehörden die verbindliche Anweisung, für die Zielabweichungsverfahren im Einvernehmen mit den regionalen Planungsverbänden im Regelfall einen positiven Vorbescheid zu geben. In Sachsen wäre die Landesdirektion Dresden die entsprechende Mittelbehörde. So sei es möglich, die Ausbauziele des EKP zu erreichen. „Dieses Instrument kann sofort genutzt werden, um Raum bereitzustellen“, betont Maslaton.

Mit Verzögerungen hat die Branche auch bei den Ausschreibungen auf Bundesebene zu kämpfen.

7.6.2021 | Quelle: BWE Landesverband Sachsen| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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