Bundesnetzagentur startet Konsultation zu Agriphotovoltaik und Floating PV

Zu sehen sind eine Photovoltaik-Parkplätze aus der Luft. Um solche Anlagen geht es bei der Konsultation zu besonderen Solaranlagen.Foto: WADII / stock. adobe. com
Nach der Vorlage der Bundesnetzagentur darf die Photovoltaik-Anlage die Nutzung der Parkplatzflächen zum Abstellen von Fahrzeugen nicht wesentlich beeinträchtigen, wenn sie als besondere Solaranlage gelten soll.
Bis zum 16. Oktober legt die Bundesnetzagentur die Anforderungen an besondere Solaranlagen fest. Nun hat sie eine Vorlage veröffentlicht und einen Konsultationsprozess dazu gestartet.

Im Rahmen der Innovationsausschreibung vergibt die Bundesnetzagentur am 1. April 2022 ein Gebotsvolumen von 50 Megawatt vorrangig an Gebote für Anlagenkombinationen, die besondere Solaranlagen enthalten. Gemeint ist damit Agriphotovoltaik, Floating PV und Photovoltaik auf Parkplätzen. Nun hat die Behörde die Konsultation zu besonderen Solaranlagen begonnen. Im Konsultationsprozess sollen die Anforderungen festgelegt werden, die an besondere Solaranlagen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnoAusV) zu stellen sind. Dafür hat die Behörde nun eine Vorlage erstellt, zu der Stellungnahmen bis zum 16. Juli 2021 eingereicht werden können.

Besondere Solaranlagen sind Solaranlagen, die auf Gewässern (Floating PV), Parkplätzen oder auf Ackerflächen (Agriphotovoltaik) bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Den Anlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Grundflächen am Installationsort stattfinden kann.

Für besondere Solaranlagen auf Parkplätzen ist vorgesehen, dass man die Parkplatzflächen nicht zum Zweck der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen einrichten darf. Bei den besonderen Solaranlagen auf Ackerflächen ist Grünland ausgenommen. Da vertikal aufgeständerte Photovoltaik-Anlagen bereits in vergangenen Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, stellt sich die Frage, ob man sie aus den Verfahren nach der Innovationsausschreibungsverordnung ausnehmen sollte.

Offen ist ebenfalls, in welcher Form Investoren die Nachweise für die Erfüllung der Anforderung einreichen sollen und in welchem Zeitrahmen dieses geschehen soll.

Nach Abschluss der Konsultation zu besonderen Solaranlagen wird die Bundesnetzagentur bis zum 1. Oktober 2021 die Anforderungen festlegen, die an diese besonderen Solaranlagen zu stellen sind.

Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

16.6.2021 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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