NRW: Solarpflicht für Parkplätze und Photovoltaik-Chance am Windrad
Der Regierungsantrag soll unter anderem die geplante Solarpflicht für größere Parkplätze (vgl. Solarthemen 536) modifizieren. Die vor allem innerhalb der Landesregierung selbst kontrovers diskutierte Solarpflicht für Parkplätze endet vorläufig mit einem Kompromiss. Nicht ab 25 Stellplätzen, wie zunächst vorgesehen, soll die Solarpflicht greifen, sondern erst ab 35. Eingegrenzt wird das Gebot außerdem auf „offene Parkplätze, die sogenannten Nicht-Wohngebäuden dienen“. Die Solarpflicht in NRW lässt sich auch mit einer thermischen Solaranlage erfüllen.
Auch soll es auf den bislang zumeist ungenutzten, geschotterten Kranstellflächen neben Windenergieanlagen künftig möglich sein, Photovoltaikanlagen ohne einen gesonderten Bebauungsplan zu errichten. Die Landesregierung geht hiermit auf eine Initiative der Westfalenwind Gruppe aus Paderborn ein, die sich in einem unglaublichen Verwaltungsmarathon (vgl. Solarthemen 528) das Recht erstritten hatte, eine derartige Pilotanlage neben einem Windrad im Paderborner Hochland zu errichten.
Kein Bebauungsplan für Photovoltaik am Windrad
Im Entwurf der Landesregierung heißt es nun in der Gesetzesbegründung: „Um – abgesehen von der bauplanungsrechtlichen Notwendigkeit einer Beurteilung im Einzelfall – die bauordnungsrechtliche Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Kranstellflächen zu beschleunigen, werden diese Photovoltaikanlagen (…) verfahrensfrei gestellt.“
Freilich dürfen Windmüller den Solarstrom ohne Bebauungsplan nur für den Eigenverbrauch der Windenergieanlage nutzen oder ihn direkt vermarkten, da die EEG-Zahlungen für Freiflächen-PV-Anlagen stets an einen solaren Bebauungsplan gebunden sind.
Seltenes Lob vom LEE NRW
„Dieser Antrag ist gleich doppelt gut“, sagt Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) zur geplanten Solarpflicht. Flächen, die in Städten ohnehin knapp sind, könne man so doppelt nutzen. Bei der zunehmenden Zahl von Elektroautos eröffnet sich den Fahrern so die Chance, ihre Fahrzeuge während des Parkens mit Ökostrom beladen zu können. Dank der geänderten Landesbauordnung unterstütze die Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze die Energiewende.
Auch die Genehmigungsfreiheit für Solaranlagen auf den Kranstellflächen von Windenergie-Anlagen findet der LEE super. Damit könnten die Betreiber diese schneller errichten, um so Betriebsstrom für ihre Anlagen zu erzeugen. „Das ist eine klassische Win-Win-Situation“, freut sich Mildenberger über die bundesweit einzigartige Neuregelung: „Die geschotterten, ökologisch wertlosen Kranflächen, die für den Aufbau einer Windenergie-Anlagen unverzichtbar sind, blieben ansonsten ungenutzt. Dank dieser Doppelnutzung wird der Druck, mehr Ackerflächen für die Freiflächen-Photovoltaik zu nutzen, gemindert.“
Photovoltaik und Windkraft in Symbiose
Nach Schätzungen des LEE NRW kann man immerhin auf jeder achten Kranstellfläche der landesweit rund 4000 Windturbinen eine Solarstromanlage installieren. Bei 500 möglichen Standorten und einer angenommenen Leistung von 100 Kilowatt käme somit eine solare Gesamtleistung von 50 MW zusammen.
Dass man künftig Parkplätze und Kranstellflächen für die Solarenergie nutzen kann, bewertet der LEE NRW als „richtigen Schritt in richtige Richtung“. Angesichts des überschaubaren Ausbaupotenzials der Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze fordert der LEE NRW aber weitreichendere Schritte von der Landesregierung. „Wir brauchen unbedingt eine Solarpflicht für alle Neubauten, wie sie erste Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Hamburg bereits beschlossen haben.
16.6.2021 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH