EU-Verordnung zielt auf grüne Batterien

Haufen grüner Batterien vom Typ AAFoto: grandeduc / stock.adobe.com
am 10. Januar hat die Umweltministerkonferenz der Europäischen Union über eine neue Batterie-Verordnung geredet. Die soll Batterieproduktion und -entsorgung nach­hal­tiger machen. Doch es gibt noch Streitpunkte.

So kündigte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius noch bei dem Treffen an, er rechne damit, dass die Verordnung für grüne Batterien Mitte 2022 in Kraft treten könne. Das ist rund ein halbes Jahres später als bislang von der Kommission geplant.

Das Vorhaben hat es in sich. Grüne Batterien sollen zu einem ökologischen Vorzeigeprodukt werden. Dies beginnt schon bei den Stoffen, die in Batterien verwendet werden. So gibt es in einigen Mitgliedsländern die Vorstellung, Gefahrstoffe zu begrenzen. Andererseits wollen die Länder eine hohe Recyclingquote der Batteriematerialen erreichen. Wie hoch diese zu welcher Zeit sein soll, ist aber noch umstritten. Bei dieser Diskussion spielt dann auch eine Rolle, über welche Recycling-Infrastruktur die einzelnen Staaten verfügen. So kommen immer mehr alte E-Fahrzeuge in die östlichen Länder, die teils nicht über geeignete Reyclinganlagen verfügen Außerdem wandert die beim Verkauf des Autos includierte Entsorgungs- oder Recyclinggebühr nicht mit. Die Kostenfrage ist dann nicht geklärt.

EU-Verordnung oder EU-Richtlinie für grüne Batterien

Ein Thema für die Mitgliedsstaaten ist dabei auch sehr grundsätzlicher Art. Die Kreislaufwirtschaft von Batterien will die Kommission mit einer Verordnung regeln. Manche Länder wünschen sich eher eine Richtlinie, die für die Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität eröffnen würde.

Die Verordnung soll möglichst alle Batterien umfassen, so auch die von Elektrofahrrädern. Doch auch dazu gibt es noch keinen Konsens unter dem EU-Staaten.

20.6.2021 | Autor: Andreas Witt | Solarserver
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