Werte Betreiber großer Solarthermieanlagen,

Solarthermieanlage für Fernwärme in Köpenick von VattenfallFoto: Guido Bröer
Immer mehr große Solarthermieanlagen entstehen, aber die amtliche Energiestatistik erfährt davon noch nichts.
weil Sie offenbar Ihren Pflichten nach dem Energiestatistikgesetz (EnStatG) bislang nicht nachkommen, kann ich Ihnen hier keine amtliche Zahl über Ihren Beitrag zum Klimaschutz nennen.

Nach dem 2017 novellierten Energiestatistikgesetz (EnStatG) sind alle Betreiber von Anlagen mit einer thermischen Nettonennleistung von mehr als 1 Megawatt verpflichtet, jährlich für das Vorjahr den statistischen Ämtern Angaben über die Menge der erzeugten Wärme nach eingesetzten Energieträgern zu machen. Grund genug für die Solarthemen-Redaktion, mal beim Statistischen Bundesamt nach dem Gesamtertrag großer Solarthermie-Anlagen in Deutschland zu fragen. Der zuständige Experte in Wiesbaden ist am Telefon sehr nett. Bereitwillig erklärt er mir, wie die Zahlen über die Statistischen Landesämter zum Bundesamt kämen. Das dauere zwar immer ein paar Monate, aber bis etwa Oktober lägen die Daten für das jeweilige Vorjahr zumeist vor. Auch für die Solarthermie, denn die müsse ja von den Versorgungsunternehmen eigens ausgewiesen werden.

Wie viele große Solarthermieanlagen gibt es?

Wenn eine Leistung von 1 MW grob gerechnet etwa 1400 m2 Kollektorfläche entspricht, dann sollten nach der vom Forschungsinstitut Solites gepflegten Anlagendatenbank Stand Ende 2020 schon mehr als 20 Anlagen unter die Meldepflicht nach § 5 EnStatG fallen. OK – so schnell mahlen die Statistik-Mühlen nicht, wie ich bereits erfahren habe.

Aber für 2018 und 2019, da dürfte es doch schon Zahlen geben, oder?

Der freundliche Statistiker wird in seinen Tabellen schnell fündig: Ja, seiner Behörde seien für das Jahr 2018 die Erträge bekannt, aber nur von zwei Anlagen. Für das Jahr 2019 immerhin schon von Vieren. Oh, dann habe ja wohl der eine oder andere Betreiber noch nichts von seinen Meldepflichten gewusst, versuche ich meine Sachkenntnis anzudeuten. Denn auch vor zwei Jahren waren schon weitaus mehr Großkollektoren in Betrieb. Wie dem auch sei, bin ich natürlich jetzt gespannt, was die wenigen gemeldeten Anlagen denn so an Energie geerntet haben. Die Antwort enttäuscht: Den kumulierten Jahresertrag darf das Statistische Bundesamt mir nicht nennen – Informationspflicht gegenüber der Presse hin oder her. Begründung: Die Zahl falle unter die „Dominanzgeheimhaltung“.

Aha, Dominanzgeheimhaltung! – Wie bitte?

Tatsächlich: § 16 Bundesstatistikgesetz schränkt die Auskunftspflicht von Behörden gegenüber der Öffentlichkeit ein, wenn aufgrund der dominanten Stellung eines Marktteilnehmers aus einer veröffentlichten Gesamtzahl annähernd auf dessen individuellen Beitrag geschlossen werden könnte. Im konkreten Fall: Weil die größte der gemeldeten vier Solaranlagen mehr als 80 Prozent der Solarerträge auf sich vereint, greift aus Datenschutzgründen die Dominanzgeheimhaltung.

Also, werte Solar-Großanlagenbetreiber:

Es sollte doch ein Leichtes für Sie sein, den netten Statistiker von seiner Geheimnisträgerpflicht zu entbinden, indem Sie Ihre Solarerträge melden! In Solarthemen Nr. 544, im Oktober 2021, möchte ich Ihnen an dieser Stelle statt einer Glosse eine Zahl präsentieren.

Ihr Guido Bröer

23.6.2021 | © Solarthemen Media GmbH

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