bne kritisiert beschlossenes Energie- und Klimapaket

Zu sehen ist eine Fotomontage aus Photovoltaik und Windenergie als Symbol für die Verbesserungen, die das vom Bundestag beschlossene Energie- und Klimapaket bietet.Foto: elxeneize (l.), Mike Fouque (r.) / stock.adobe.com
Das Energie- und Klimapaket enthält Verbesserungen für Photovoltaik und Windenergie.
Der Bundestag hat neben der Novelle des Klimaschutzgesetzes auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie damit verbundene Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) beschlossen. Laut dem Verband bne bieten die Gesetzesänderungen Verbesserungen in Details, aber sind kein großer Wurf.

Es hätte die letzte große Weichenstellung für die Energiewende vor der Bundestagswahl werden können: „Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Energie- und Klimapaket wird leider nur das Nötigste geregelt, bei weitem aber nicht das Notwendige. Das umfangreiche Paket enthält eine Vielzahl von guten und wichtigen Entscheidungen. Die versprochene Anhebung der Ziele für den Erneuerbare-Energien-Ausbau hat der Bundestag dagegen verpasst und die Digitalisierung der Energiewende steckt noch immer im überkomplexen Meteringbereich fest. Um die Ziele des ebenfalls angepassten Klimaschutzgesetzes zu erreichen, hätte der Bundestag zudem der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien auf 75 bis 80 Prozent bis 2030 anheben müssen“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Die verabschiedeten EEG-Anpassungen sind nach Ansicht des bne ein Gewinn für die Energiewende: Die neue Regelung zur kommunalen Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von PV-Freilandanlagen schafft die nötige Rechtssicherheit. Dieses stärkt Kommunen, gute Entscheidungen sowohl zu neuen PPA-Projekten als auch zu geförderten Anlagen zu treffen. Dies erhöht die Akzeptanz und ist ein wichtiger Fortschritt für die Energiewende. Deutlich angehobene Ausschreibungsvolumina für Dach- und Freiland-Photovoltaik im Jahr 2022, und Vereinfachungen für das Repowering von Windkraftanlagen an Land können den Erneuerbare-Energien-Ausbau neu beleben.

Doch in anderen Bereichen enttäuscht die beschlossene EnWG-Novelle den bne: Wichtige Voraussetzungen der Energiewende sind die Verfügbarkeit günstiger und geeigneter intelligente Messsysteme sowie ein marktlicher Flexibilitätsmechanismus. Dazu gab die umzusetzende EU-Strombinnenmarktrichtlinie die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen in Verteilnetzen als zentrales Instrument vor. Das hat der Gesetzgeber zwar im Gesetz verankert aber weder hinreichend konkretisiert noch der Vorrang gegenüber bestehenden Beschaffungsregeln von netzdienlicher Flexibilität verankert. Auch die EU-Vorgaben für aktive Kunden wurden im Energiemarkt nur unvollständig umgesetzt und deren Teilnahme am Energiemarkt nicht vereinfacht.

Regelungen für Speicher im Energie- und Klimapaket umstritten

Stattdessen hebt das Energie- und Klimapaket die Trennung zwischen dem regulierten und marktlichen Betrieb von großen Speicheranlagen teilweise auf. Das ermöglicht über Netzentgelte finanzierten Speichern, wie etwa Netzbooster, die Teilnahme am Energiemarkt. Diese Marktverzerrung geht jedoch zu Lasten der wettbewerblichen Flexibilitätsanbieter. Der bne fordert daher, dass die nächste Bundesregierung hier nachbessern muss.

Das sieht der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) anders. Er begrüßt die neuen Reglungen, da sie den aktiven Einsatz von Energiespeichern für das Energiesystem ermöglichen und doppelte Belastungen mit Steuern, Umlagen und Abgaben weitgehend beseitigen. Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer: „Jetzt werden Speicher endlich aktiviert! Bei letzter Gelegenheit in dieser Legislatur öffnet sich nun doch noch die Tür für einen systemischen Einsatz sowie den effizienten Multi-Use von Energiespeichern – für ein sicheres, nachhaltiges und kosteneffizientes Energiesystem.“

Sowohl Großspeicher, die nach Ausschreibungen für das Energiesystem im Einsatz sind, als auch die über 350.000 kleineren Speicher in Gebäuden können zukünftig mehrere Dienstleistungen gleichzeitig anbieten (Multi-Use). Sie können marktlich aktiv sein ohne dass doppelte Abgaben, Umlagen und Steuern sie behindern.

25.6.2021 | Quelle: bne, BVES | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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