Bundestag beschließt Novelle des Klimaschutzgesetzes

Zu sehen ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die die Novelle des Klimaschutzgesetzes positiv sieht.Foto: BMU/init AG
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz.“
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes schreibt der Gesetzgeber einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 fest. Das Klimaziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes zieht das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vor. Das Gesetz legt den Weg dahin mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre fest. Das Zwischenziel für 2030 erhöht es von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird. Jetzt brauchen wir einen Wettbewerb der Ideen, wie wir unsere Ziele am besten erreichen und dabei die notwendige Transformation sozial gerecht gestalten werden.“

Novelle des Klimaschutzgesetzes führt das System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Novelle des Klimaschutzgesetzes berücksichtigt EU-Klimaziel

Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er Jahre sieht die Novelle des Klimaschutzgesetzes für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

25.6.2021 | Quelle: BMU | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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