Neues Klimaschutzgesetz in NRW und 1000 Meter Abstand für Windenergie
Es waren mit CDU und FDP die beiden regierenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen die eine Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes vorangetrieben haben. Dabei ging es ihnen auch darum, das von einer früheren rot-grünen Regierung beschlossene Klimaschutzgesetz NRW abzulösen. Mit Änderungsanträgen zum Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes reagierten die beiden Parteien auch kurzfristig auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie übernehmen nun die Zielsetzungen des Bundes. Demnach soll die Regierung von NRW die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent reduzieren. Für das Jahr 2040 gilt nun ein Ziel von mindestens 88 Prozent. Im Jahr 2045 soll auch in NRW die Treibhausgasneutralität erreicht sein.
Klimaschutzgesetz NRW mit Erneuerbaren
Dabei misst auch schon der erste Novellenentwurf für das Klimaschutzgesetz NRW den erneuerbaren Energien eine besondere Rolle zu. Er wurde ebenfalls mit Blick auf die neuen Klimaschutzziele aktualisiert. Er lautet nun: „Um die Klimaschutzziele für 2030 und 2040 zu erreichen und insbesondere die Treibhausgasneutralität bis 2045 herzustellen, ist der weitere, verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien unerlässlich.“
Das neue Klimaschutzgesetz NRW hat der Landtag am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen (Gesetzentwurf der Landesregierung: Drucksache 17/12976, Beschluss entsprechend Empfehlung des Wirtschaftsausschusses: Drucksache 17/14325). Bündnis 90/Die Grünen und die SPD lehnten es ab, weil es ihnen nicht ambitioniert genug und zu wenig konkret ist. Die AfD ist generell gegen Klimaschutzgesetze.
Beschlossen wurde außerdem ein Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) (Drucksache 17/12977)
Abstandsregel in NRW: 1000 Meter zu Wohngebieten
Kurz nach den beiden Gesetzesvorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung stand auch eine Änderung des „Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ auf der Tagesordnung (Drucksache 17/13426). Damit nutzt die Landesregierung eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch des Bundes. Sie erlaubt es den Ländern, eigene Abstandsregeln für Windkraftanlagen festzulegen. So gilt nun künftig in NRW, dass ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung einzuhalten ist. Dies gilt für jegliche Windkraftanlage, auch für Kleinwindkraftanlagen, sofern sie nicht als untergeordnetes Bauwerk im Zusammenhang zum Beispiel mit einem landwirtschaftlichen oder einem Gewerbebetrieb anzusehen sind.
Mit dem Gesetz definiert das Land NRW auch, in welchen Fällen von Wohnbebauung auszugehen ist. Denn der Abstand gilt zu Wohngebieten in Bebauungsplänen und solchen im Zusammenhang von bebauten Ortsteilen entsprechend § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Eine Ansammlung von Wohngebäuden führt also nicht direkt zu einer entsprechenden Abstandspflicht. Soll ein Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich eingehalten werden, müsste eine Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) vorliegen.
Kommunen sind gefordert
Die Kommunen müssen in diesen Fällen also aktiv werden, wenn sie im Außenbereich die Abstände von 1000 Metern durchsetzen wollen. Tun sie dies nicht, gilt in jedem Fall das Bundesimmssionsschutzrecht, das die Anwohner – auch ohne Mindestabstände im Landesrecht – vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen schützt.
Kritik der Windbranche
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) kritisiert, im Gesetz sei keine der Änderungen, die Sachverständige bei einer Landtagsanhörung Ende Mai empfohlen hätten, berücksichtigt worden. Zukünftig könnten, so der LEE; die neuen Mindestabstände schon für Ansiedlungen ab drei Wohngebäuden gelten. „Damit bleiben im Land kaum noch Flächen für den Ausbau der Windkraft übrig.“ Auch das Repowering werde „unmöglich“. LEE-Präsident Rainer Priggen moniert: „Was hilft das mantrahaft wiederholte Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, wenn diese Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien immer wieder massiv verhindert.“
Die beiden Regierungsparteien nehmen dagegen für sich in Anspruch, mit dem Gesetz die Akzeptanz zu fördern. So sagte der CDU-Abgeordnete Fabian Schrumpf während der Debatte im Landtag, größere Abstände führten zu mehr Akzeptanz. Für diese These sieht Wiebke Brems, eine bündnisgrüne Abgeordnete, aber keinen Beleg. Es gebe keine Studie, die das zeige.
Auch die Abstände der Windkraft hat der Landtag allein mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen in der Vorlage zu große Beschränkungen für den Ausbau der Windenergie. Der AfD gehen die Restriktionen des Ausbaus nicht weit genug.
Solarpflicht: Photovoltaik auf neuen Parkplätzen
Schon am Tag zuvor hatte sich der Landtag mit der Photovoltaik befasst. Sie war Thema im Rahmen der Änderung der Landesbauordnung. Beschlossen wurde die Änderung in der vom Bau-Ausschuss überarbeiteten Fassung (Drucksache 17/14320). In die Bauordnung wurden nun – neben anderen Änderungen – zwei neue Regelungen zur Photovoltaik aufgenommen. Zum einen ist es nun auf neuen Parkplätzen ab dem 1. Januar 2022 für Nichtwohngebäude mit mehr als 35 Stellplätzen Pflicht, eine Photovoltaik- oder Solarwärmeanlage zu installieren. Im einem früheren Novellenentwurf sollte dies bereits bei mehr als 25 Stellplätzen und auch für Wohngebäude gelten. Weiterhin können Kommunen u.a. aus städtebaulichen Gründen Ausnahmen genehmigen. Das könnten zum Beispiel Begrünungsmaßnahmen im Rahmen eines Konzeptes zur Klimaanpassung sein, die der PV-Nutzung entgegen stehen könnten. Diese relativ spät vom Ministerium im Gesetzgebungsprozess eingebrachte Vorschrift war durchaus strittig gewesen. Das zeigte sich während der zuvor geführten Debatte.
Außerdem gibt es jetzt die im Gesetz geregelte Möglichkeit, auf Kranabstellflächen an Windkraftanlagen, PV-Systeme zu betreiben. Das war bislang nicht so einfach, wie Erfahrungen im Paderborner Land zeigten.
1.7.2021 | Autor: Andreas Witt
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