Letzte Runde für Task Force Wärmewende

Antragsformular für Zuschüsse der Task Force WärmewendeFoto: FH Münster / Fachbereich EGU
Noch können sich kommunale Akteure Wärmenetze mit dem Interreg-Programm Task Force Wärmewende co-finanzieren lassen.
Kommunale Akteure, die sich für ein Wärmenetz im Grenzgebiet Deutschland und den Niederlanden interessieren, können noch beim Interreg-Vorhaben Task Force Wärmewende Förderungen beantragen.

Es ist die letzte Möglichkeit, um bei der Task Force Wärmewende noch Gelder für deutsch-niederländische Wärmenetze zu akquirieren. Denn das Interreg-Projekt gleichen Namens geht in die dritte und letzte Runde. Das Vorhaben koordiniert der Fachbereich Energie – Gebäude – Umwelt der FH Münster. Es fördert mit sogenannten Wärmegutscheinen Machbarkeitsstudien für lokale und regionale Projekte, die sich um die nachhaltige Wärmeversorgung kümmern. Kommunen, Gemeinden, Bürgerinitiativen oder kleine und mittelständische Unternehmen können sich nun final darauf bewerben. So können sie Gelder für bis zu 50 Prozent der in den Projekten anfallenden Kosten erhalten.

„Die Task Force Wärmewende zielt darauf ab, die Umsetzung konkreter Lösungen auf lokaler Ebene zu unterstützen sowie die Entwicklung neuer Maßnahmen anzustoßen, die sich derzeit in der Planungs- oder Vorphase befinden“, erklärt Simon Nießen, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsteam von Prof. Dr. Christof Wetter. „Mit der Machbarkeitsstudie können somit Chancen und Möglichkeiten zum nachhaltigen Betrieb von Wärmeversorgungssystemen anschaulich untersucht werden.“

Wer den Zuschlag für einen der Wärmegutscheine bekommt, kann ferner ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie beauftragen. Die Antragsteller müssen allerdings ihren Sitz im Fördergebiet des Interreg Programms „Deutschland-Nederland“ haben. Für die deutsche Seite sind dies neben den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück inklusive der Stadt Osnabrück in Niedersachsen auch das komplette Münsterland. Die Projektteams können ab sofort einen Förderantrag ausfüllen und das geplante Vorhaben, den Innovationsgrad inklusive CO2-Einsparung und eine Einschätzung zur Übertragbarkeit auf andere Gebiete beschreiben. Die förderfähigen Kosten pro Studie liegen bei maximal 30.000 Euro. Die Machbarkeitsstudien müssen bis Anfang 2022 abgeschlossen sein. Die Projektteams erhalten beratende Unterstützung durch die Task Force Wärmewende.

2.7.2021 | Quelle: FH Münster | solarserver.de
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