Rheinland-Pfalz: Solarpflicht für Gewerbeneubauten und gewerblich genutzte Parkplätze
„Die Solarpflicht für Gewerbeneubauten und neue gewerblich genutzte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen ist ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung unseres PV-Ausbauziels. Um unseren Strom bis 2030 aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser zu erzeugen, müssen wir den Anteil der Sonnenenergie mindestens auf 7.700 Megawatt verdreifachen. Hier wird uns die Solarpflicht maßgeblich unterstützen“, sagt Klimaschutzministerin Anne Spiegel. Der Landtag berät in der kommenden Woche im Plenum einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtags. Dieser sieht eine Solarpflicht für Gewerbeneubauten und große überdachte Parkplätze vor. „Wir werden den Unternehmen bei der Umsetzung der Solarpflicht als Klimaschutzministerium zur Seite stehen. Eine konkretisierende Landesverordnung und Beratungsangebote unter anderem der Energieagentur Rheinland-Pfalz sind in Planung“, so Spiegel.
Als weiteren Schritt für die Ziele beim Ausbau der Solarenergie kündigte die Klimaschutzministerin zudem die für den Herbst geplante Fortschreibung der PV-Freiflächenverordnung mit erhöhtem Leistungsvolumen an. Bereits 2018 hat das Klimaschutzministerium die Freiflächenverordnung zur Installation von PV-Anlagen auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland auf den Weg gebracht.
Diese PV-Freiflächenverordnung sah einen Zubau mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Umfang von maximal 50 Megawatt jährlich vor. Sie war begrenzt auf drei Jahre und läuft daher dieses Jahr aus. Damit sollten maximal 0,12 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden. Zudem war die maximale Anlagengröße auf zehn Megawatt festgelegt, um größere Anlagen zu verhindern.
8.7.2021 | Quelle: Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH