Photovoltaik: BEG-Zuschuss der KfW statt EEG-Vergütung
Diese Alternative lohnt sich für viele Photovoltaik-Betreiber seit am 1. Juli 2021 die zweite Stufe der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten ist. Denn für die Photovoltaik-Anlage besteht in der BEG-Effizenzhausförderung der KfW Anspruch auf den gleichen Fördersatz wie für das Effizienzhaus. Dies gilt für für Wohn- und für Nichtwohngebäude. Bei hocheffizienten Neubauten kann die Subvention bis zu einem Viertel der Anschaffungskosten betragen, bei besonders anspruchsvollen Sanierungen kann die Förderung sogar 50 Prozent und mehr ausmachen.
Gerade bei Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen kann das für Einfamilienhäuser und Nichtwohngebäude in vielen Fällen deutlich attraktiver sein als eine Einspeisung der Überschussstrommengen nach EEG. Zwar muss der Antragssteller gegenüber der Förderbank KfW versichern, dass er keinerlei EEG-Förderung in Anspruch nimmt, aber einer Vermarktung überschüssiger Strommengen über einen Direktvermarkter steht natürlich nichts im Wege.
Insbesondere dürfte der BEG-Zuschuss für Photovoltaik-Mieterstromanlagen auf hocheffizent sanierten Altbauten deutlich attraktiver sein als der an komplizierte Voraussetzungen gebundene EEG-Mieterstromzuschuss.
KfW fördert Photovoltaik mit BEG-Zuschuss
Die Rechnung ist allerdings immer von der – nicht zuletzt mithilfe der PV-Anlage – erreichten Effizienzhausstufe abhängig. So gibt es im Neubau zwischen 15 und 25 Prozent; im Sanierungsfall können es als Basisförderung zwischen 25 und 45 Prozent sein. DIese lassen sich noch durch Boni um bis zu 10 Prozent steigern.
Besonders beim Einsatz einer Batteriespeicheranlage im Einfamilienhaus könnte die BEG sich häufig als attraktive Förderalternative erweisen. Denn beim hohem Eigenverbrauch sind die Einspeisevergütungen des EEG in der Regel nicht attraktiv. Interessant ist die PV-Anlage für Hauseigentümer, weil sie den gegenüber der Photovoltaik teuren Strombezug verringern.
Man darf also gespannt sein, in welchem Maße sich die KfW-Alternative zum EEG als PV-Förderung im Markt durchsetzen wird.
10.7.2021 | Autor: Guido Bröer | Solarserver
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