AGFW fordert Nachbesserung für effiziente Wärmenetze
Der Energieverband AGFW fordert eine Nachbesserung bei der geplanten Förderung für effiziente Wärmenetze. Das teilte der AGFW – der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. mit. Demnach begrüße er grundsätzlich den Entwurf der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). „Die Branche hat sehr lange auf dieses Programm gewartet“, erklärt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. In Vorbereitung einer Verbändeanhörung des BMWi habe sein Verband den vorgelegten Entwurf bewertet. „Die Richtlinie schließt eine wichtige Förderlücke, die durch den Entfall des Markanreizprogrammes entstanden ist.“ Sie adressiere erstmalig auch den erforderlichen systemischen Transformationsprozess im Bereich der Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden in den Städten.
Dabei sei die BEW von ihrer Struktur und Konzeption grundlegend geeignet, die Transformation von Wärmenetzsystemen zu ermöglichen. Sie könne so zudem einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands bis 2045 leisten. Allerdings, so Lutsch, bedürfe der vorliegende Entwurf noch einer deutlichen Anpassung. „Das BEW benötigt eine wesentlich höhere Mittelausstattung und eine längere Laufzeit, um den Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben.“
Mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr nötig
„Die durchschnittlich geförderte Wärmerzeugungsleistung muss von 400 MW auf 2.200 MW angehoben werden“, so Lutsch. Auch die jährliche anzustoßende Investitionssumme sei deutlich zu erhöhen. „Der Wert von 690 Millionen Euro lässt bei einer durchschnittlichen Förderquote von 40 Prozent auf ein Fördervolumen von rund 275 Millionen Euro schließen. Diese Summe ist deutlich zu gering, um den notwendigen Transformationsprozess anzustoßen.“ Eine AGFW-Studie „Perspektive der Fernwärme“ sehe jedoch einen deutlich höheren Finanzbedarf. Demnach liege der jährliche Investitionsbedarf für Ausbau und Transformation der Fernwärme bei ca. 3,3 Milliarden Euro. Der jährliche Förderbedarf betrage entsprechend ca. 1,8 Milliarden Euro.
Die Anpassung des Klimaschutzgesetzes führe darüber hinaus zu einer Verschärfung der Emissionsminderungsziele bis 2030 (-65 Prozent statt -55 Prozent). „Zur Erreichung dieser Ziele ist eine schnelle Umsetzung von Projekten zum Ausbau und der Transformation von Wärmenetzen unabdingbar. Eine Beschleunigung solcher Projekte kann durch eine entsprechende Erhöhung der Fördersätze gelingen.“ Auch sei es notwendig, die Mittelausstattung der BEW zu verstetigen und weitestgehend unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage zu gestalten. Dies sei insbesondere für größere Transformationsprojekte in den Städten eine unabdingbare Voraussetzung, um Investitionen mit einem vertretbaren Risiko tätigen zu können, so Lutsch.
Laufzeit von mindestens zehn Jahren
„Der Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen sind langfristige Vorhaben, die entsprechend stabile Planungs- und Investitionsbedingungen von mindestens zehn Jahren benötigen.“ Dem trage das BEW insofern Rechnung, dass es die Erstellung von Transformationsplänen fordert und fördere. Andererseits sei die Laufzeit der Richtlinie aber zu kurz. Denn größere, anspruchsvolle Projekte würden so ausgeschlossen. Beispiele seien der Bau von technisch komplexen Systemkomponenten und die Erschließung von klimaneutralen Quellen. Denn solche Vorhaben wiesen längere Planungs- und Umsetzungszeiten auf. „Die Laufzeit der Förderrichtlinie muss dem gerecht werden und auf mindestens zehn Jahren verlässlich festgelegt und mit entsprechenden Mitteln ausgestatten werden“, so Lutsch.
26.7.2021 | Quelle: AGFW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH