Entwurf zur EU-Beihilfe-Richtlinie KUEBLL: EE-Verbände üben Kritik

EU Europa Flaggen Berleymont Brüssel EU-KommissionFoto: European Union 2021
Mit den neuen KUEBLL erhalten die EU-Mitgliedsländer neue Fördermöglichkeiten.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien kritisiert den Entwurf zur Beihilfe-Richtlinie der EU (KUEBLL). Er fürchtet, die neuen Regeln könnten die Energiewende in den Mitgliedsstaaten bremsen.

Die EU-Kommission hat Anfang Juni einen Entwurf für die neuen Klima-, Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien (KUEBLL) vorgelegt. Am gestrigen Montag endete die Frist für Stellungnahmen. Sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) als auch der Bundesverband Bioenergie (BBE) haben deutliche Kritik an der EU-Beihilfe-Richtlinie KUEBLL.

Die neue Richtlinie sollen ab 2022 gelten. Sie setzt die Grenzen für die staatliche Förderung der Energiewende. Da auch das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kürzlich als staatliche Beihilfe eingeordnet wurde, ist sie maßgeblich für alle kommenden Novellen des Gesetzes.

BEE: Kritik an KUEBLL auf 15 Seiten

Der BEE übt allgemeine Kritik daran, dass die Regeln für die Beihilfe in KUEBLL zu technologieoffen gefasst seien. Sie umfasst auch Technologien für Energieeffizienz wie hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die CO2-Abscheidung oder die Minderung von Emissionen aus Industrieprozessen. Die Erneuerbaren Energien würden damit „fast zweitrangig“ erscheinen, kritisiert BEE-Präsidentin Simone Peters. Der Verband fürchtet, dass so durch lange Investitionszyklen Lock-in-Effekte begünstigt werden.

Mehrfache deutliche Kritik hat der BEE an den neuen Vorgaben für Ausschreibungen. Die Grenzen für Ausschreibungen sollen zunächst auf 400 kW sinken, ab 2026 auf 200 kW. Das sei ein enormer Nachteil für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften.

Zudem könnten Mitgliedsstaaten verbieten, Strom aus ausgeschriebenen Anlagen für den Eigenverbrauch zu nutzen. Dies widerspreche dem selbst gesteckten Ziel der EU, den Zugang zu Eigenverbrauch für alle zu ermöglichen. Zudem bremse es die Bürgerenergie und damit die Akzeptanz der Energiewende.

Schließlich sieht der Entwurf auch vor, dass es bei Ausschreibungen genügend Teilnehmer geben muss, um Wettbewerb sicherzustellen. Sie dürfen also nicht unterzeichnet sein. Wenn nötig ist das Verfahren anzupassen – also weniger Anlagen auszuschreiben. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen“, kritisiert Peters vom BEE. Das verletze das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen solle man lieber schleppende Genehmigungsverfahren beseitigen. Außerdem müssten die verbleibenden Mengen aus unterzeichneten Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden. Sonst fehlen sie in der Summe in den Ausbauzielen.

Um „Marktverzerrungen“ zu vermeiden, schließt der EU-Entwurf die Förderung in Zeiten negativer Strompreise explizit aus. Der BEE sieht die Erneuerbaren hier zu Unrecht beschuldigt. Er führt negative Preise auf ein Überangebot an fossilen und nuklearen Stromkapazitäten, fehlende Speicher sowie ein unflexibles Marktdesign zurück. So lange man durch Sektorenkopplung die Marktverzerrung vermeiden könnte, müsse es möglich sein, die Erzeugung aus Erneuerbaren fortzusetzen und zu vergüten. Das Mindeste sei, den Erneuerbaren Energien im europäischen Stromsystem die notwendige Priorität einzuräumen, sagt Peters.

Die ausführliche Stellungnahme des BEE umfasst 15 Seiten und ist in englischer Sprache hier einzusehen.

Bundesverband Bioenergie: Steuerermäßigung ohne „Überkompensationsprüfung“ nötig

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) sieht den Entwurf im Widerspruch zum „Fit for 55“-Paket der EU. Die Beihilfe-Leitlinien müssten den Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit geben, die dort gesteckten Ziele zu erreichen. Der Übergang zur Treibhausgasneutralität werde eine noch nie dagewesene Investitionsbereitschaft und kurzfristige finanzielle Mobilisierung erfordern. Staatliche Beihilfen würden dabei eine Schlüsselrolle spielen. Konkret kritisiert BBE-Vorstand Udo Hemmerling die „Überkompensationsprüfung“ Überkompensationsprüfung für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft. Dadurch würde deren Einsatz in Frage gestellt statt gefördert. Positiv sieht er die Ermäßigung der Besteuerung für nachhaltige Biokraftstoffe im Entwurf für die neue Energiesteuerrichtlinie.

03.08.2021 | Quelle: BEE, BBE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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