Windenergie: EEG-Auktion am 1. September „droht“ Überzeichnung

Propeller wird per Kran an eine große Windkraftanlage gehobenFoto: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Der leichte Aufschwung in der heimischen Windbranche hält an: Ende Juli hatten die beiden Branchenorganisationen, Bundesverband Windenergie und VDMA Power Systems, mit 971 MW brutto ein Ausbauplus von 62 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bekanntgegeben. Aktuell zeichnet sich ab, dass die dritte und letzte Auktionsrunde in diesem Jahr überzeichnet sein wird. Dieses Phänomen hatte es - abgesehen vom vergangenen Dezember – zuvor jahrelang nicht gegeben.

Nach einer Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land sind bei der Bundesnetzagentur seit der vergangenen Meldefrist für die Mai-Auktion, dem 6. April, bundesweit 380 genehmigte Windturbinen mit rund 1700 Megawatt (MW) Leistung registriert worden. Hinzu kommen dutzende zuvor schon genehmigte Windturbinen, sodass am 1. September bis zu 2000 MW ins Rennen um die Zuschläge gehen könnten. Das läge deutlich über dem Auktionsvolumen von 1492 MW.

Wettbewerb ist zurück

Was nichts anderes heißt, als dass es nach längerer Zeit wieder Wettbewerb in der anstehenden Windenergie-Auktion geben wird. Davon geht zumindest Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) aus. „Aufgrund der sehr dynamischen Genehmigungsentwicklung in den letzten Wochen spricht vieles dafür, dass wir in der September-Auktion mit einer deutlichen Überzeichnung werden rechnen können“, so der Zahlenexperte, der die Wind-Ausschreibungen so intensiv analysiert wie kaum ein anderer.

Wie dynamisch sich die Zahl der neuen Genehmigungen entwickelt hat, dafür ist der zurückliegende Juli das beste Beispiel. Allein in diesem Monat haben die Behörden laut Quentin bundesweit Genehmigungsbescheide für 860 MW erteilt. „Damit übertrifft der Monat sogar den diesjährigen März, in dem mit neu genehmigten 810 MW Windenergieleistung schon ein Rekordergebnis erzielt wurde“, so Quentin.

Endogene Mengensteuerung entfällt

Mit der sich abzeichnenden Überbietung des Auktionsvolumens am 1. September wäre übrigens klar, dass die Bundesnetzagentur die zu Jahresbeginn neu eingeführte, sogenannte endogene Mengensteuerung (§ 28 Abs. 6 EEG) nicht anwenden muss. Seit Anfang 2021 ist die Bonner Behörde verpflichtet, das Auktionsvolumen bei einer drohenden Unterzeichnung zu kürzen. Im Vorfeld der Mai-Runde war das erstmals der Fall.

Durch seine kontinuierliche Auswertung des Marktstammdatenregisters stellt Quentin mittlerweile fest: „Die Genehmigungsentwicklung orientiert sich sehr an den Ausschreibungszyklen.“ Nachdem es in diesem Jahr nur drei Gebotstermine gibt – und nicht sechs beziehungsweise sieben wie 2019 und 2020 – steige die „Bugwelle“ an genehmigter Leistung vor einer Auktion stärker an als in der Vergangenheit.

Nächste Windenergie-Auktion erst Februar 2022

Die nächste Windenergie-Ausschreibung findet erst im Februar 2022 statt. Deshalb erwartet Quentin, dass in den nächsten Monaten die Genehmigungszahlen „wieder abflachen“ werden. Mit einem neuerlichen Peak sei erst zum Jahreswechsel zu rechnen. Denn bis dahin läuft die nächste Meldefrist für die Registrierung neuer Windturbinen.

Für die sich abzeichnende Überzeichnung der September-Auktion gibt es noch einen weiteren, ganz profanen Grund: Im nächsten Jahr sinkt der Höchstwert von aktuell 6 Cent pro Kilowattstunde auf 5,88 Ct/kWh. Jeder Windmüller und Investor, der noch in den Genuss eines Zuschlagwertes nahe sechs Cent kommen will, versucht sein Glück in der anstehenden Bieterrunde.

5.8.2021 | Autor: Ralf Köpke
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