Verbände beschweren sich bei EU: Richtlinie für Bürgerenergie ungenügend umgesetzt

Flyer zur Bürgerenergie-Beschwerde der Verbände mit Logos und Bild von JustiziaGrafik: BBEn
Die Verbände richten sich nun mit einer Beschwerde an die EU-Kommission. Sie fordern ein Vertragsverletzungsverfahren.
Deutschland hat die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf die Bürgerenergie nicht richtig umgesetzt, finden mehrere Verbände. Nun reichen sie bei der EU Beschwerde ein.

Insbesondere die von der EU geforderten Erleichterungen für Bürgerenergie seien zu wenig berücksichtigt. Die Bundesregierung habe die Frist bis Ende Juni für die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verstreichen lassen. Das sei ein Rückschlag für Eigentümer: innen und Mieter:innen, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen. Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, sei das ein schlechtes Zeichen. Trotz der EU-Richtlinie fehle der rechtliche Rahmen für die Bürgerenergie.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht die Richtlinie dagegen als vollständig umgesetzt an. Auf diese Einschätzung reagiert ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen nun mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission. Sie haben eine Studie und eine rechtliche Stellungnahme eingereicht. Zu der Allianz gehören unter anderen das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV).

Rechtliche Stellungnahme: Forderung nach „Personenidentität“ bremst Bürgerenergie

Rechtsanwalt Philipp Boos hatte bereits im Juni im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht , ob die in der Richtlinie geforderten Bürgerenergie-Rechte durch das EEG 2021 umgesetzt wurden. Sein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die gemeinsame Eigenversorgung der individuellen Eigenversorgung bisher nicht gleichgestellt ist. Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber:in und Stromverbraucher:in verhindere, dass gemeinsam handelnde Personen eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können.

Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Es sei zudem nicht erlaubt, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Energiewirtschaftliche Studie bestätigt Defizite

Daneben haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) bestätigten in ihrer Studie die Umsetzungsdefizite. Zudem formulierten sie Vorschläge, um der der Bürgerenergie durch die richtlinienkonforme Umsetzung mehr Rückenwind zu verschaffen und so die Akzeptanz und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.

06.08.2021 | Quelle: SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen