Bundesnetzagentur startet Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationen zum zweiten Entwurf vom Netzentwicklungsplan Strom gestartet. Dieser soll den Ausbau des Stromnetzes bis zum Jahr 2035 festlegen. „Unsere vorläufigen Prüfungsergebnisse zeigen, dass die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Vorhaben weiterhin energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sind. Darüber hinaus halten wir zusätzliche Netzausbaumaßnahmen für erforderlich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der laufende Prozess orientiert sich an den ambitionierten Szenarien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Die Maßnahmen berücksichtigen den Ausbau der Energiegewinnung durch Windenergie, Wasserkraft und Photovoltaik. Damit trägt der Prozess den neuen Klimaschutzzielen schon jetzt Rechnung.
Zusätzliche Gleichstromleitung notwendig
Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine weitere Gleichstrom-Verbindung zwischen Niedersachsen und Hessen für notwendig. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden.
Der Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 enthält die Maßnahmen zum Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes, die für einen sicheren Netzbetrieb bis zum Jahr 2035 notwendig sind. Der Netzentwicklungsplan ermittelt auch die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zugrunde, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zum Netzentwicklungsplan hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.
Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan Strom bis 20. Oktober möglich
Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts liegen in der Bundesnetzagentur bis 20. September 2021 aus. Die Unterlagen und weitere Informationen sind unter dem nebenstehenden Link abrufbar. Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. Oktober 2021 Stellungnahmen abgeben.
Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Informationsveranstaltungen am 31. August in Lübeck, am 2. September in Münster sowie online am 14. und 16. September.
9.8.2021 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH