Biogas: ORC-Bonus für gesamte Stromerzeugung rechtskräftig
Wer eine Anlage für Biogas betreibt und in den Genuss des ORC-Bonus kommt, darf diesen für die gesamte Stromerzeugung ansetzen. Das hat das Landgericht Münster entschieden, teilte die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. Sie hatte eine entsprechende Feststellungsklage betreut. Diese Entscheidung sei mittlerweile rechtskräftig: LG Münster Urt. v. 19.04.2021 (Az.: 015 O 107/19).
Sie betrifft ferner Biogasanlagen nach dem EEG 2004. Denn nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 erhöht sich die Vergütung für Biomasseanlagen bei Einbau einer Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) um 2,0 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Technologiebonus für den Einbau einer solchen Anlage kommt auch heute noch in Betracht, wenn die Anlage unter das EEG 2004 fällt.
Erste Entscheidung 2019
Mit der Entscheidung des LG Münster setze sich sie anlagenbetreiberfreundliche Rechtsprechungstendenz fort, so Maslaton. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, stehe ferner zu vermuten, dass sich auch Anschluss- und Übertragungsnetzbetreiber in diesem Punkt geeinigt haben.
Schon im Jahr 2019 war rechtskräftig entschieden worden, dass bei Aufrüstung einer EEG 2004 Biomasseanlage der ORC Bonus für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen ist, LG Kassel Urteil v. 04.09.2019 (Az.: 4 O 1049/17).
Diese Regelung war und ist umstritten. Schwerpunkte der Auseinandersetzung war insbesondere die Frage, ob der Technologiebonus nur auf den Strom der ORC-Anlage oder auf den gesamten erzeugten Strom der Biomasseanlage zu zahlen ist.
Die Regelung wurde bereits mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 mit Ablauf des 31.12.2008 wieder geändert. Mit der Novellierung des EEG 2009 wurde klargestellt, dass der Technologiebonus nur auf den in der ORC-Anlage erzeugten Strom zu zahlen ist. Für Anlage nach dem EEG 2004 war die Frage aber damit nicht beantwortet und weiter streitig.
Mit der erneuten Entscheidung erstrahle nun für Biogas die Attraktivität des ORC-Bonus in ganz neuem Licht. Aufgrund der relativ großen Bonushöhe dürften sich die allermeisten Investitionen auch bei kurzen EEG-Restlaufzeiten noch amortisieren, so die Anwaltskanzlei.
18.08.2021 | Quelle: Maslaton | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH