Bioenergie will mehr Zeit zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung

Biogasanlage vor blauem HimmelFoto: Konrad Steininger, www.stock.adobe.com
Die Branche der Bioenergie verlangt von der Bundesregierung mehr Zeit zur Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsverordnung, die aktuell noch in der politischen Abstimmung ist.

Für die Branche der Bioenergie sollte es mehr Zeit zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung geben. Das fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie. Denn erst jetzt hat die Bundesregierung ihren Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet.
„Die Bioenergiebranche hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zweieinhalb Jahre hinauszögert und dann aus Zeitdruck den Bioenergieunternehmen eine Umsetzungsfrist von anderthalb Monaten vorgibt.“ Das moniert  Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Die von der Bundesregierung verschuldete Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordert eine realistisch umsetzbare Frist bis 1. Januar 2023.“ Nicht nur die Bioenergieanlagen benötigen für Biomasse aus alter Ernte deutlich längere Übergangsfristen. Auch für die Umsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), sei dies nötig. Denn sie müsse die Systeme auf die Erfordernisse der neuen Verordnung erst noch anpassen und zum Laufen bringen. „Obwohl fast alle EU-Staaten Verzögerungen bei der Umsetzung haben, ist uns kein anderes Land bekannt, das solch einen Druck auf die Branche aufbaut. Die Bioenergiebranche kann jetzt nicht die Versäumnisse des Bundesumweltministeriums ausbaden“, so Rostek weiter.

2.000 Biogasanlagen neu betroffen


„Allein im Biogasbereich werden mehr als 2.000 Anlagen neu von der Verordnung betroffen sein.“ Die Nachhaltigkeitszertifizierung stelle zwar ein Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie unter den erneuerbaren Energien dar. Es gabe aber bei Weitem zu wenig Auditoren, um so viele Anlagen in derart kurzer Zeit zu zertifizieren. Die Branche der Bioenergie habe die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, die Nachhaltigkeitsverordnung endlich vorzulegen. Zuletzt hatten sich vor knapp zwei Wochen 13 Verbände der Bioenergiebranche mit einem Brandbrief an Umweltministerin Schulze gewandt.

Die Bioenergiebranche hat das Zertifizierungssystem SURE auf den Weg gebracht. Damit sei die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und gasförmige Biomasse nachzuweisen. Biogas- und Holzenergieanlagenbetreibern, die neu in den Geltungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung fallen und zukünftig einen Nachweis über die Nachhaltigkeit als Fördergrundlage benötigen, sollten sich rechtzeitig informieren und alle notwendigen Schritte für eine Zertifizierung vorbereiten.

Die RED II, die die Einführung der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen vorgibt, ist seit Dezember 2018 beschlossen. Die Bundesregierung hatte Zeit, die Anforderungen bis 1.7. dieses Jahres in deutsches Recht umzusetzen. Im Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ist vorgesehen, dass nur bis 31. Dezember 2021 eine Übergangsfrist für Biomasse und daraus erzeugten Strom gelten soll. Mit Blick auf die Notifizierungsfrist bis 12. November 2021, innerhalb derer die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten den Entwurf prüfen können, und die im Anschluss daran noch nötige Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung ergäbe sich daraus eine Frist von maximal etwas über einem Monat für die Umsetzung bis Jahresende.

23.8.2021 | Quelle: Bundesverband Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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