Expertenrat für Klimafragen: Sofortprogramm Gebäude 2020 nicht ausreichend

Zu sehen ist ein mit einer Pudelmütze bedecktes Hausa als Symbol für das Sofortprogramm Gebäude 2020 der Bundesregierung.Foto: exclusive-design / stock.adobe.com
Der Expertenrat für Klimafragen hat das Sofortprogramm der Bundesregierung für den Gebäudesektor bewertet und kommt zu dem Schluss, dass das Programm nicht ausreicht, um die Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Der Expertenrat für Klimafragen hat gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG § 8 Abs. 2) die Annahmen des Sofortprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Gebäudesektor überprüft und seinen entsprechenden „Bericht zum Sofortprogramm Gebäude 2020“ an die Bundesregierung übermittelt. Die Vorlage dieses „Sofortprogramms 2020“ durch die beiden Ministerien wurde nach Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1) notwendig, da gemäß der Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen 2020 des Umweltbundesamtes vom 15. März 2021 der Gebäudesektor sein Sektorziel für 2020 um 2 Megatonnen CO2-Äquivalent (Mt CO2e) überschritten hat.

Prüfung des Sofortprogramms Gebäude 2020

Das zu prüfende Sofortprogramm Gebäude 2020 sieht eine Sicherstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 5,8 Milliarden Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Jahr 2021 vor. Die Prüfung der annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen des von den Ministerien beauftragten Gutachters keine methodisch konsistente, isolierte Quantifizierung der Wirkung des von den Ministerien übermittelten Sofortprogramms 2020 erlauben.

Unter den dort angenommenen zukünftig verfügbaren Fördervolumina weist das Gutachten eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um 2 Mt CO2e im Jahr 2025 (und 4 Mt CO2e im Jahr 2030) aus. Diese Werte erscheinen im Ergebnis tendenziell überschätzt. Vor allem kann man die ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 zurückführen. Stattdessen ergibt sie sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung der Fördervolumina (in Summe 32 Mrd. Euro von 2020 bis einschließlich 2030 unter Einbeziehung des 5,8 Mrd. Euro des Sofortprogramms).

Insgesamt wurde kein Nachweis geliefert, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderungen von § 8 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen.

„Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor trägt sicherlich zu einer zusätzlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren bei, insbesondere wenn die Fördervolumina wie in den vorgelegten Unterlagen angenommen noch über das Jahr 2021 hinaus aufgestockt werden“, sagt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Aus der Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann man aber zugleich den Schluss ziehen, dass für die Erreichung der Sektorziele im Gebäudesektor vermutlich weitere, darüber hinaus gehende Anstrengungen nötig werden.“

Deutschen Umwelthilfe: Vorgelegtes Sofortprogramm ist ein Armutszeugnis

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Kontrollmechanismen des Klimaschutzgesetzes bereits im ersten Anwendungsjahr nicht funktionieren. „Wie viele Prognosen braucht diese Bundesregierung noch, um festzustellen, dass sie zu wenig für den Klimaschutz tut? Der Gebäudesektor liegt klimapolitisch brach. Das vorgelegte Sofortprogramm ist ein Armutszeugnis und absolut ungenügend. Die Bundesregierung muss noch vor der Bundestagswahl nachbessern, sonst entfernen wir uns uneinholbar von den Klimazielen im Gebäudesektor“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Wir fordern hier ein klares Nachschärfen der gesetzlichen Pflichten – dafür werden wir uns notfalls mit rechtlichen Schritten einsetzen. Ein zentraler Hebel sind öffentliche Gebäude wie Schulen: Sie müssen dringend mit verschärften Effizienzstandards saniert werden. Es braucht außerdem verbindliche Quoten für erneuerbare Wärmeversorgung. Stattdessen landet das längst durchgefallene Sofortprogramm nun mit offenem Ausgang in der weiteren Ressortabstimmung. Die Kontrollmechanismen des Klimaschutzgesetzes dürfen nicht bereits im ersten Anwendungsjahr durch die Blockadehaltung einzelner Ressorts faktisch ausgehebelt werden.“

Der Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zum Sofortprogramm Gebäude 2020 ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

25.8.2021 | Quelle: Expertenrat für Klimafragen, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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