EEG-Umlage: Frist zur Abgrenzung von Drittstrommengen endet im Januar 2022

Zu sehen ist ein digitaler Stromzähler der Firma Berg GmbH, einem Tochterunternehmen der Vivavis AG, der die strengen Anforderungen an die Drittmengenabgrenzung erfüllt.Foto: Vivavis AG
Die digitale Stromzählerserie DCLI der Firma Berg GmbH, einem Tochterunternehmen der Vivavis AG, erfüllt die strengen Anforderungen an die Drittmengenabgrenzung.
Die Frist zur verpflichtenden Drittmengenabgrenzung nach dem Energiesammelgesetz (EnSaG) wurde auf den 1.1.2022 verlängert. Bis zum Ende des Kalenderjahres müssen alle Drittstrommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen eindeutig erfasst, abgegrenzt und gemeldet werden.

Unternehmen mit einer Begrenzung der EEG-Umlage oder mit Stromerzeugungsanlagen in der Eigenversorgung nach EEG sind nach dem Energiesammelgesetz (EnSaG) verpflichtet, ein Konzept zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen zu erstellen und umzusetzen. Nur mit einer Drittmengenabgrenzung gefährden sie nicht ihre Umlageprivilegien für Vergangenheit und Zukunft. Diese Begünstigungen, wie etwa EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV, gelten nur für die Strommengen, die das Unternehmen selbst verbraucht und nicht für die an Dritte weitergeleiteten Mengen.

Die digitale Stromzählerserie DCLI der Firma Berg GmbH, einem Tochterunternehmen der Vivavis AG, erfüllt die strengen Anforderungen zur Drittmengenabgrenzung. Er grenzt Drittmengenverbräuche steuerkonform genau ab. Dafür verfügt der kompakte MID-Hutschienenzähler über einen zertifizierten Zählerstandsgang nach PTB-A 50.7, der die Verbrauchsdaten mindestens 12 Monate speichert. Der DCLi eignet sich zur Energiedatenerfassung in der Industrie- und Gebäudetechnik sowie im Energieversorgerbereich. Auf Anfrage ist er auch als mobile Lösung etwa in einem Messkoffer integrierbar.

„Aufgrund der derzeitigen Verknappung von elektronischen Bauteilen ist es ratsam, möglichst frühzeitig zu handeln und jetzt den erforderlichen Bedarf abzusichern. Längere Lieferzeiten und steigende Preise können erschwerend hinzukommen“, sagt Marijan Valic, Geschäftsführer der Berg GmbH. „Erfolgt die Drittmengenabgrenzung ab Januar 2022 nicht korrekt, drohen betroffenen Unternehmen Rückforderungen und empfindliche Sanktionen bis hin zum Verlust der EEG-Privilegierung.“

26.8.2021 | Quelle: Vivavis AG | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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