EuGH fordert für Bundesnetzagentur mehr Unabhängigkeit
Der EuGH hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur mehr Unabhängigkeit bekommen muss. Damit folgt sie der EU-Kommission, die Deutschland vorwirft, Teile des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes nicht ordnungsgemäß umzusetzen. Die mangelnde Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur ist der zentrale Punkt dabei.
Die Konsequenzen der Entscheidung für den deutschen Energiemarkt und die hiesige Energiewende sind noch unklar. „Eine Umsetzung der Entscheidung des EuGH wirft bedeutende verfassungsrechtliche Fragen auf“, sagt Rechtsanwalt Christian Theobald von der Kanzlei Becker Büttner Held. Demnach wäre die Bundesnetzagentur eine Art „Superbehörde“, die weitgehend frei von rechtlichen Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers ihr Recht letztlich selbst setzen und auch anwenden könnte.
Mehr Verantwortung für Netzbehörde
Auch für Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ist noch offen, welche langfristigen Folgen die Entscheidung für die Energiewirtschaft haben wird. Dies hänge auch davon ab, wie Behörden und Politik den durch das Urteil entstandenen Gestaltungsspielraum in den kommenden Monaten nutzen.
„Klar ist: Die Regulierungsbehörden erhalten in Zukunft eine größere Verantwortung“, so Andreae. „In ihren Entscheidungen müssen sie den durch die Energiewende steigenden Anforderungen an die Netzinfrastrukturen Rechnung tragen. Die hierfür notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber ist langfristig sicherzustellen.“ Die politischen Grundentscheidungen müsse dabei weiter der Gesetzgeber treffen können, fordert sie. Das behördliche Handeln müsse sich zugleich für eine erfolgreiche und konsequente Energiewende einsetzen. Der EuGH stelle zudem klar, dass eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regulierungsbehörde möglich sei.
„Die Netzbetreiber benötigen auch in einem System größerer administrativer Entscheidungsspielräume der Regulierungsbehörde ein hohes Maß an Investitionssicherheit.“ Hierfür seien eine weitreichende Transparenz regulierungsbehördlicher Entscheidungen notwendig. Außerdem ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Planbarkeit.
Keine unmittelbaren Konsequenzen
Laut der Bundesnetzagentur selbst mache das Urteil Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Behörde werde aber „rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren“, versprach BNetzA-Präsident Jochen Homann.“ Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.“
Bis energierechtliche Anpassungen erfolgt sind, werde die Bundesnetzagentur zudem für eine Übergangszeit das geltende deutsche Recht weiter anwenden. Auf dieser Grundlage werde sie ferner die Spruchpraxis der Beschlusskammern und der Abteilung in Energiesachen fortführen. Das betreffe etwa die Anreizregulierungsverordnung und die Entgeltverordnungen.
2.9.2021 | Quelle: BDEW, BNetzA, BBH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH