DUH und Greenpeace lancieren Klimaklage gegen Konzerne
DUH und Greenpeace reichen eine Klimaklage gegen deutsche Konzerne ein. Grund sind Versäumnisse beim Klimaschutz. Die Beklagten sind BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen und Wintershall Dea. Die Verbände wollen sie juristisch auffordern, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen. Bis zum Jahr 2030 sollen die drei deutschen Autohersteller unter anderem den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner stoppen. Eine weitere Forderung ist, dass das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließt.
Die Enddaten für Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ergeben sich unter anderem aus Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und Daten der Internationalen Energieagentur (IEA). Sie entsprächen den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.
Erstmals nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Umweltverbände damit juristisch gegen klimaschädliche Konzerne vor. Konkret klage Greenpeace gegen VW und die DUH gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea. Klägerinnen und Kläger sind ferner die Geschäftsführenden der Verbände.
Maßnahmen der Konzerne „rechtswidrig“
In ihren zugestellten Anspruchsschreiben stellen die Verbände fest, dass die aktuellen und geplanten Maßnahmen der vier Konzerne den Klimazielen von Paris widersprechen. Damit seien sie rechtswidrig. Die deutsche Autoindustrie verkaufe weiterhin weltweit Millionen klimaschädlicher Diesel und Benziner. Damit hätten sie im Jahr 2019 einen größeren CO2-Fußabdruck verursacht als ganz Deutschland. Der Öl-und Gaskonzern Wintershall Dea sei jährlich für 80 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Er wolle die fossile Produktion zudem in den kommenden zwei Jahren um weitere knapp 30 Prozent steigern.
Um die vier Konzerne für die Folgen ihrer klimaschädlichen Geschäftsmodelle zur Verantwortung zu ziehen, orientieren sich die Verbände am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Im April 2021 urteilten dieses, dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Daran sind auch große Unternehmen gebunden. Die Klägerinnen und Kläger machen daher zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und knüpfen so an einen weiteren Präzedenzfall an. Im Mai 2021 stellte ein niederländisches Gericht fest, dass Großunternehmen eine eigene Klimaverantwortung haben und verurteilte Shell mit allen Tochterunternehmen zu mehr Klimaschutz.
3.9.2021 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH