Süwag vermarktet Windstrom mit Regionalnachweisen
Die Süwag Energie vermarktet den Windstrom aus einem Bürgerwindpark mit Regionalnachweisen lokal weiter. Wie die Süwag mitteilte, stammt der Strom aus dem Windpark Heidenrod. An diesem halten die Gemeinde Heidenrod und die Süwag Erneuerbare Energien AG & Co. KG 45 % der Anteile. Künftig können Bürgerinnen und Bürger Ökostrom direkt aus dem Windpark vor Ort erhalten. Dieser produzierte im vergangenen Jahr rund 93,5 Mio. Kilowattstunden Ökostrom und speiste ihn in das Netz ein. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in einem Umkreis von 50 Kilometern um den Windpark wohnen, können ab sofort ihren Strom von dort beziehen.
Die Süwag Vertrieb AG & Co KG bietet mit ihrem „Süwag Regionalstrom Heidenrod“ das Produkt an. Möglich macht das das System der Regionalnachweise, das es seit 2019 in Deutschland gibt. Es stellt eine Sonderbedingung im EEG dar. Mit der Verwendung solcher Regionalnachweisen dürfen Stromversorger in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesumweltamt (BMU). Es ist dafür verantwortlich, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird. Die Süwag hat ihr Stromprodukt entsprechend für den EEG geförderten Anteil mit Regionalnachweisen zertifiziert.
„Der Windpark ist eine Herzensangelegenheit der Bürgerinnen und Bürger aus Heidenrod“, sagt Udo Zindel, Geschäftsführer der Windenergiepark Heidenrod GmbH. „Bereits 300 unter ihnen haben sich an der Bürgergenossenschaft aktiv beteiligt. Ich freue mich sehr, dass es nun allen Bürgerinnen und Bürgern im Umkreis von 50 Kilometern möglich ist, auch bei ihrer persönlichen Stromlieferung Regionalität und Nachhaltigkeit miteinander zu vereinen.“
3.9.2021 | Quelle: Süwag / Umweltbundesamt | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH