BSW veröffentlicht Mustervertrag zur Beteiligung von Kommunen an Solarparks

Photovoltaik-Freiflächenanlage: Die Beteiligung von Kommunen an Solarparks ist nun möglichFoto: Sharp
Unternehmen dürfen Kommunen an den Erträgen von Solarparks beteiligen - doch es gibt einiges zu beachten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat einen Mustervertrag zur Beteiligung von Kommunen an neu errichteten Solarparks veröffentlicht. Die Vorlage kann über den BSW-Shop bezogen werden.

Seit Ende Juni dürfen Unternehmen Kommunen ohne Gegenleistung an den Einnahmen der Solarstromerzeugung aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligen. Diese Möglichkeit war im EEG für Windparks bereits vorgesehen und wurde im Juni vom Bundestag auf PV-Anlagen in der Freifläche erweitert. Dafür hatte sich auch der BSW eingesetzt. Die Regelung zur Beteiligung gilt für Kommunen, in denen neue Solarparks entstehen. Die Beteiligung darf 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde betragen. „Neue Solarparks werden jetzt noch stärker zu einer Win-Win-Lösung – fürs Klima und für die ortsansässige Bevölkerung“, kommentiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Arbeitspaket mit Mustervertrag, Hinweispapier und Absichtserklärung

Allerdings dürfen die Unternehmen das Geld nicht einfach formlos an die Kommunen verschenken. Sie müssen bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. So darf die Vereinbarung zum Beispiel erst nach Aufstellung des Bebauungsplans mit der Kommune geschlossen werden. Auch weitere rechtliche Aspekte müssen im Vertrag und beim Ablauf der Vereinbarung berücksichtigt werden.

Der BSW hat von einer Berliner Anwaltskanzlei ein „Arbeitspaket“ erstellen lassen, das es Solarunternehmen leichter machen soll, die Kommunen korrekt zu beteiligen. „Unter Konsultation ausgewiesener juristischer Experten weisen wir Solarunternehmen den Weg, wie Kommunen an den Einnahmen von Solarparks beteiligt werden können“, sagt Körnig.

Zu dem Paket gehören ein Mustervertrag, ein Hinweispapier und eine Vorlage für eine Absichtserklärung. Mit letzterer können die Firmen die Kommunen schon frühzeitig darauf hinweisen, dass sie die Beteiligungsmöglichkeiten nutzen wollen, die im §6 des EEG vorgesehen sind.

Einen Mustervertrag zur Beteiligung an Windenergie-Projekten gibt es bereits seit März auf Initiative der Fachagentur Wind.

Was aus steuerrechtlicher Sicht zu beachten ist und inwiefern sich die Beteiligung Konflikte mit anderen Kommunalbeteiligungen bringen kann, erfahren Sie auf Solarthemen+.

Naturschutz ist weiteres Kriterium

Doch Geld allein ist nicht alles. Neben der finanziellen Beteiligung der Kommunen ist auch auch die Naturverträglichkeit von Solarparks maßgeblich für die Akzeptanz.

Hierzu hat der BSW gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) im Frühjahr gemeinsame Naturschutz-Standards für ebenerdig errichtete Photovoltaik-Anlagen entwickelt. Diese sind kostenlos beim BSW herunterzuladen.

10.9.2021 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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