DUH reicht Klimaklage gegen fünf weitere Bundesländer ein

Zu sehen ist ein Richterstock als Symbol dafür, dass die DUH die Bundesregierung und Bundesländer auf Klimaziele verklagt.Foto: Studio_east / stock.adobe.com
Laut DUH tut Deutschland zu wenig für den Klimaschutz. Sehen das Gerichte auch so?
In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerden gegen die Landesregierungen eingereicht.

Laut DUH besitzt keines der Länder überhaupt ein Landesklimaschutzgesetz. Die Landesregierungen seien jedoch verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen. Gegen die Bundesregierung hatte die DUH bereits im März eine Klimaklage vor dem Verfassungsgericht eingereicht, im Juli folgten die Bundesländer Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.

Die Beteiligten fordern die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärt: „Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache.“ Auch die Landesregierungen seien verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen. Trotzdem sehe es bei den fünf Ländern, gegen die die DUH nun Verfassungsbeschwerde einreiche, noch schlechter aus als auf Bundesebene.

Hessen: Klimaschutzgesetz in Abstimmung, aber ohne verbindliche Jahresziele

In Hessen gibt es laut DUH drei teilweise minderjährige Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer. Hessen beschloss 2017 einen Klimaschutzplan. Aktuell befindet sich ein Klimaschutzgesetz in Abstimmung. Beide seien jedoch ungeeignet, um die verfassungsrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz zu erfüllen. Es würden die verbindlichen Jahresziele zur Einhaltung des verbleibenden CO2-Budgets fehlen.

„Ich habe Angst, dass die Landesregierung unsere Zukunft verspielt. Deshalb reiche ich Verfassungsbeschwerde ein gegen die hessische Landesregierung: Ich erwarte, dass auch mein Bundesland einen Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens leistet und endlich ein Klimaschutzgesetz beschließt“, erklärt Alena Hochstadt, Beschwerdeführerin aus Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern: Kein Klimaschutzgesetz geplant

In Mecklenburg-Vorpommern gehen fünf junge Erwachsene und Kinder juristisch gegen die Landesregierung vor. Ein Landesklimaschutzgesetz ist in Mecklenburg-Vorpommern weder vorhanden noch geplant. Im Januar 2021 brachte Die Linke einen Entwurf in den Landtag ein. Das Vorhaben der Oppositionspartei scheiterte allerdings. Der „Aktionsplan Klimaschutz“ enthält laut DUH keine relevanten Ziele. Als Plan der Regierung sei er zudem ohne Mitwirkung des Parlaments zustande gekommen, was die DUH kritisiert.

„Ich selbst bin gerade Vater geworden und will die Klimakrise für die Zukunft meiner Familie aufhalten“, erklärt Hannes Damm, Beschwerdeführer aus Mecklenburg-Vorpommern.

Saarland: Seit Jahren keine Gesetzesinitiative

Im Saarland reichen eine Jugendliche und ein junger Erwachsener Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Auch dort gibt es kein verbindliches Klimaschutzgesetz und es sei keines geplant. Vorstöße gab es auch hier aus der Opposition, doch sie liegen Jahre zurück.

„Ich fühle mich dafür verantwortlich, dass die kommenden Generationen eine Chance auf ein einigermaßen angenehmes Leben bekommen. Die Zeit läuft uns davon: Wir müssen jetzt schnellstmöglich handeln, um die schlimmsten Klimafolgen abzumildern“, sagt die saarländische Beschwerdeführerin Leonie Frank.

Sachsen: Kein Klimaschutzgesetz trotz Koalitionsvereinbarung

Drei Kinder und junge Erwachsene reichen in Sachsen Verfassungsbeschwerde gegen die Landesregierung ein. Auch hier gibt es kein Landesklimaschutzgesetz – obwohl der Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Regierung ein solches ausdrücklich vorsieht. Eine Initiative kam auch hier von der Linken aus der Opposition. Eingebracht wurde es im Dezember 2020, im Juli 2021 endgültig abgelehnt. Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021“ enthalte dagegen keine relevanten Ziele, kritisiert die DUH. Sie kritisiert auch, dass durch das Programm im Gegensatz zu einem Gesetz kein Rechtsschutz besteht, mit dem Beschwerdeführer:innen auf Nachbesserung drängen könnten.

„Durch die Klimakatastrophe wächst die soziale Ungleichheit in Deutschland und der Welt. Mir ist absolut unbegreiflich, wieso Sachsen keine Pläne für sozial-gerechten Klimaschutz vorzeigen kann“, sagt Tristan Runge, Beschwerdeführer aus Sachsen.

Sachsen-Anhalt: Konzept ohne konkrete Ziele

In Sachsen-Anhalt gibt es drei Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer. Dort existiert lediglich ein Klima- und Energiekonzept, allerdings laut DUH ebenfalls ohne relevante Ziele.

„Für mich hat der neue Bericht des Weltklimarats IPCC erneut bestätigt, dass die in hohem Maße unzureichende Klimapolitik in Sachsen-Anhalt eine Gefahr für das Leben und die Freiheit vieler Millionen Menschen inklusive mir selbst darstellt,“ sagt Luca Salis, Beschwerdeführer aus Sachsen-Anhalt.

Maßnahmen: Mobilitätswende, Kohleausstieg und Ausbau der Erneuerbaren

Die DUH hat nicht nur Klimaklage gegen die Bundesländer eingereicht, sondern auch konkrete Maßnahmen im Sinn. Dazu gehören Pop-up-Radwege, ein Baustopp für neue Straßen, ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb von Ortschaften und 30 km/h innerorts. Außerdem fordert die DUH ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket für 365 Euro und eine funktionierende Anbindung auch für ländliche Räume.

Sachsen und Sachsen-Anhalt müssten sich zudem für einen schnelleren Kohleausstieg einsetzen und Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau von Nord Stream 2 angehen. Auch das Potenzial der erneuerbare Energien werde noch nicht ausreichend genutzt. Außerdem sei eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude überfällig. Schulen und Kindergärten seien teilweise in einem maroden Zustand – darunter würden Kinder und Jugendliche jetzt leiden und in Zukunft durch die Folgen der Klimakrise.

13.9.2021 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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