Baden-Württemberg beschließt Förderung für kommunale Wärmeplanung

Menschen beugen sich über einen Plan auf einem Tisch - Symbolbild für kommunale Wärmeplanung, PlanungFoto: saksit /stock.adobe.com
Baden-Württemberg will diejenigen Kommunen, die nicht zur Wärmeplanung verpflichtet sind, mit einem Zuschuss überzeugen.

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Sitzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zugestimmt. In den Jahren 2021 bis 2026 stehen 10,4 Millionen Euro für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung.

Ziel der Wärmeplanung ist, es, den aktuellen Wärmebedarf und die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger, Abwärme Kraft-Wärme-Kopplung systematisch zu erheben und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erarbeiten. Sie gilt als strategisches Instrument, um die verschiedenster Akteurinnen und Akteure (Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Energieversorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Netzbetreiber, Regionalplanungsverbände, Kommunen) zusammenzubringen.

Fokus der Förderung auf kleineren Gemeinden

Ziel der Landesregierung ist es, dass bis Ende 2026 mehr als die Hälfte aller Gemeinden einen kommunalen Wärmeplan besitzt. Im Landkreis Lörrach werde in einem Pilotvorhaben bereits eine Wärmeplanung für den gesamten Landkreis erarbeitet. Mehrere weitere Landkreise hätten Interesse bekundet.

„Gerade in ländlich geprägten Regionen besteht eine große Nachfrage nach einer Förderung“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker. Um die Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, würden im Laufe des Jahres in allen Regionen des Landes Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet. Für eine Förderung muss der kommunale Wärmeplan die die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes erfüllen. Er kann sich auf eine einzelne Gemeinde oder das Gebiet mehrerer Gemeinden beziehen.

Zuwendungsfähig sind die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans durch fachkundige Dritte. Bis zu 80 Prozent Förderung sind möglich. Die Antragstellung soll ab Anfang Oktober über die Webseiten des Umweltministeriums und der KEA BW an möglich sein. Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohner:innen können alleine einen Antrag stellen, kleinere Gemeinden müssen sich mit mindestens zwei weiteren Gemeinden zu einem „Konvoi“ zusammenschließen.

Große Städte sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet und erhalten keine Förderung

Die 103 größten Städte des Landes sind durch das Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Fokus auf die Städte bedeute, dass rund die Hälfte der Bevölkerung in einem solchen Plan erfasst sei. Somit würde man Planungsressourcen auf Dienstleistungs- und Verwaltungsebene sinnvoll einsetzen. Diese Städte erhalten allerdings keine Förderung für die kommunale Wärmeplanung. Ihre Kosten seien bereits durch die sogenannten Konnexitätszahlungen des Klimaschutzgesetzes abgedeckt.

15.9.2021 | Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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