Rheinland-Pfalz führt PV-Pflicht für Gewerbe ein

Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der B90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, CDU und der FREIEN WÄHLER im Mainzer Landtag.Foto: Landtag RLP / T. Silz
Die Fraktionsvorsitzenden der B90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und der Freien Wähler im Mainzer Landtag.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das Landessolargesetz beschlossen. Das Bundesland führt damit ab 2023 eine PV-Pflicht für Gewerbeneubauten und große Parkplätze ein.

Rheinland-Pfalz macht Ernst bei der PV-Pflicht für Gewerbe. So verabschiedete der Landtag in Mainz das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG). Damit wird ab dem 1. Januar 2023 die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von gewerblich genutzten Neubauten verpflichtend. Außerdem kommt die Pflicht für die Überbauung von gewerblich genutzten neuen Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Ein Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Zuletzt hatte in Deutschland die Stadt Bonn eine Solarpflicht eingeführt.

Das Gesetz kam auf Initiative der Regierungsfraktionen aus Grüne, SPD und FDP zustande. Zur Begründung führten die Fraktionen an, dass der Zubau der Photovoltaik auch in Unternehmen trotz zahlreicher Förder- und Informationsangebote der Bundes- und Landesregierungen nur unzureichend verlaufe. Deshalb seien gesetzliche Regelungen aus Gründen des Klimaschutzes ergänzend notwendig.

Pflicht greift nur bei Wirtschaftlichkeit

„Das Gesetz schafft einen guten Rahmen für die Solarpflicht auf Dächern gewerblich genutzter Neubauten und Parkplätze“, sagte der klimapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Andreas Hartenfels. „Wichtige Details wie Ausnahmetatbestände werden noch in einer Verordnung zu präzisieren sein.“

Die FDP weist dabei darauf hin, dass das Gesetz „insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor einer übermäßigen Belastung“ schütze. „Unser Gesetz sieht klar vor, dass Solaranlagen nur dann installiert werden müssen, wenn es sich wirtschaftlich lohnt“, sagte der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Marco Weber.

Einen Änderungsantrag der CDU-Opposition in Rheinland-Pfalz zur PV-Pflicht hat der Landtag übrigens abgelehnt. Dieser sah vor, die Pflicht nicht auf gewerbliche Neubauten zu beschränken. Stattdessen sollte sie für alle Nichtwohngebäude gelten und somit auch für öffentlichen Liegenschaften.

24.9.2021 | Autor: Oliver Ristau © Solarthemen Media GmbH

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