Photovoltaik: Bundesnetzagentur veröffentlicht Anforderungen an besondere Solaranlagen

Zu sehen ist eine besondere Solaranlage nach der Innovationsausschreibungsverordnung. Es handelt sich um eine Agri-Photovoltaik-Anlage mit PV-Modulen über einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.Foto: Fraunhofer ISE
Besondere Solaranlagen werden bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt.
Die Bundesnetzagentur hat heute die Anforderungen an besondere Solaranlagen nach der Innovationssauschreibungsverordnung festgelegt.

Gebote für Anlagenkombinationen, die besondere Solaranlagen enthalten, werden bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt.

Spezifische Anforderungen

Die Festlegung regelt Anforderungen an die Installationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Die besonderen Solaranlagen müssen über die gesamte Förderdauer den in der Festlegung gestellten Anforderungen entsprechen.

Bei Solaranlagen auf Gewässern findet eine enge Orientierung am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien statt. Die Solaranlagen auf Ackerflächen bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen nach Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Die Einhaltung des Standes der Technik gilt insbesondere als erbracht, wenn die Photovoltaik-Anlagen und der Nutzpflanzenanbau bzw. der Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf den Flächen über die gesamte Förderdauer die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen. Solaranlagen auf Parkplätzen dürfen die Nutzung der Flächen als Parkraum nicht zu stark einschränken. Die Parkplatzflächen dürfen nicht vorrangig zum Zweck der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, und die Größe der Parkplatzfläche muss in einem angemessenen Verhältnis zum Parkbedarf stehen. Erfasst sind sowohl öffentliche wie auch nichtöffentliche Flächen.

Im Rahmen der Erarbeitung hatte die Bundesnetzagentur eine Konsultation durchgeführt, in der 34 Stellungnahmen aus verschiedenen Bereichen eingegangen sind.

Besondere Solaranlagen

Besondere Solaranlagen sind Photovoltaik-Anlagen, die man entweder auf Gewässern, auf Parkplätzen oder auf landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche errichtet und betreibt. Den besonderen Solaranlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Flächen stattfindet. So will der Fördermittelgeber neue Solarstrompotentiale erschließen.

Die Festlegung für besondere Solaranlagen nach der Innovationsausschreibungsverordnung ist unter diesem Link zu finden und wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekanntgemacht.

1.10.2021 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen