Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Wintershall Dea ein

Symbolbild: Justitia und Richterklöppel - Klage, Urteil.Foto: stock.adobe.com / Studio East
Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat am Montagabend eine Klimaklage gegen den Kasseler Konzern Wintershall Dea eingereicht. Es ist der dritte von der DUH angestrengte Prozess gegen ein deutsches Unternehmen auf Basis des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts und der erste gegen einen Energie-Riesen.

Klägerinnen und Kläger in dem Zivilprozess sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch. Vor Einreichen der Klimaklage gegen Wintershall Dea hatte die DUH dem Unternehmen eine Frist gesetzt.

Wintershall Dea ist nach eigenen Angaben der „führende unabhängige Öl- und Gasunternehmen Europas“. Der Konzern und fördert sowohl in Deutschland als auch im Ausland Erdöl und Erdgas. Laut DUH ist das Unternehmen damit für Emissionen von 80 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verantwortlich – das sei mehr, als ganz Österreich ausstoße. Außerdem ist das Unternehmen finanziell an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt.

Die Forderung: Wintershall Dea soll ab 2026 keine neuen Förderprojekte mehr beginnen

Am 2. September hatte die DUH dem Konzern in einem Anspruchsschreiben zu ausreichendem Klimaschutz aufgefordert. Konkret forderte die DUH, Wintershall Dea sollte sich zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und spätestens ab 2026 keine neue Erdöl- bzw. Erdgas-Förderung mehr beginnen. Auch aus Nord Stream 2 solle sich Wintershall Dea zurückziehen. Wintershall Dea antwortete auf das Schreiben, lehnte die Forderungen jedoch ab. Stattdessen sieht der Konzern in der Erdgasförderung einen Beitrag zum Klimaschutz.

„Wie Rauchen abgewöhnen mit Light-Zigaretten“

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Das Argument mit Erdgas klimaneutral zu werden, gleicht dem Versuch, sich mit Light-Zigaretten das Rauchen abzugewöhnen. Beides wird nicht funktionieren.“

Alle wissenschaftlichen Szenarien, die zu einer Einhaltung der Klimaziele führen würden, würden zeigen, dass der Erdgasverbrauch in den kommenden Jahren drastisch sinken müsse. Wintershall Dea plane jedoch das glatte Gegenteil: Der Konzern habe angekündigt, seine Erdöl- und Erdgas-Produktion alleine in den nächsten zwei Jahren um 30 Prozent zu steigern. Damit werde ein massiver Anstieg der CO2-Emissionen unvermeidlich. Obendrein plane das Unternehmen die Expansion der Förderung von fossiler Energie auch in besonders sensiblen Naturräumen. Dazu gehörten zum Beispiel der Nationalpark Wattenmeer und die Arktis. „Wir fordern Wintershall Dea auf, diese Pläne zu stoppen und einen Ausstieg aus dem Geschäft mit Erdöl und Erdgas einzuleiten“, sagt Zerger.

Letzte von drei angekündigten Klimaklagen der DUH

DUH hatte die Klimaklagen gemeinsam mit Greenpeace Anfang September angekündigt. Neben Wintershall Dea hat der Verband noch die Autobauer BMW und Mercedes-Benz im Visier. Die Klagen gegen sie sind bereits eingereicht. Damit hat die DUH ihr angekündigtes Pensum abgearbeitet. Greenpeace wollte juristisch gegen Volkswagen vorgehen. Zu diesem Plan gab es seither keine neue Mitteilung. Beide Umweltverbände berufen sich bei ihrem Vorgehen auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat klargemacht: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Klagen vertritt. Mit diesem Gedanken ziehe die DUH nun Unternehmen wie Wintershall Dea zur Verantwortung, die für einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen in Deutschland und in Europa verantwortlich seien.

5.10.2021 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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