EU plant Photovoltaik-Ausschreibung ab 400 kW Leistung

Zu sehen ist ein Monteur, der eine große Photovoltaik-Anlage installiert. Nach den Plänen der EU sollen PV-Anlagen mit mehr als 400 kW Leistung in Zukunft nur dann gebaut werden, wenn der Investor zuvor an einer Photovoltaik-Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag erhalten hat.Foto: Anatoliy Gleb / stock.adobe.com
Die EU will den Schwellenwert für eine verpflichtende Teilnahme an Ausschreibungen für die Photovoltaik und andere erneuerbare Energien von bisher 1 MW auf 400 kW absenken. Das kritisiert Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger.

Zum 1. Januar 2022 plant die Europäische Kommission neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger befürchtet einen starken Rückgang des weiteren Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen. Gerade die vorgeschlagene weitere Absenkung des Schwellenwerts für eine verpflichtende Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen von 1 MW auf 400 kW (ab 2026 nur noch 200 kW) dürfte den erforderlichen weiteren PV-Ausbau in Bayern stark behindern. Denn die Teilnahme an einer Photovoltaik-Ausschreibung ist unter anderem mit Unsicherheit bezüglich der erzielbaren Einnahmen verbunden. Dies dürfte dazu führen, dass sich gerade Bürgerenergieprojekte und kleinere Investoren gegen die Umsetzung solcher Anlagen entscheiden.

„Es ist völlig unverständlich, dass die EU einerseits die Klimaziele deutlich verschärft, aber andererseits den zwingend erforderlichen PV-Ausbau ausbremst“, sagt Aiwanger. „Die Bundesregierung muss dies gegenüber der Europäischen Kommission thematisieren, um auch zukünftig den raschen Zubau von PV-Anlagen garantieren zu können. Deshalb habe ich Bundesminister Altmaier in einem Schreiben aufgefordert, sich für die Beibehaltung der bisherigen Schwellenwerte einzusetzen.“

Derzeit werden in Deutschland PV-Freiflächenanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zu einer installierten Leistung von 750 kW von Ausschreibungen ausgenommen. Durch eine mit der EEG-Reform vom Dezember 2020 verabschiedete Regelung werden zudem Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung von 300 kW bis 750 kW zumindest faktisch zur Teilnahme an der Photovoltaik-Ausschreibung verpflichtet, wenn keine ausreichende Eigenversorgung möglich ist. Internen Auswertungen zufolge ist es in diesem wichtigen Segment im Vergleich zum Vorjahr bereits zu einem deutlichen Rückgang des Ausbaus gekommen. „Es sollte bereits jetzt gegengesteuert werden, da wir rasch möglichst viele PV-Anlagen auf die Dächer bringen müssen,“ so Aiwanger.

14.10.2021 | Quelle: Stmwi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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