Bundesnetzagentur: Rendite für Energienetze sinkt spürbar
Die Bundesnetzagentur kappt die Rendite für die Energienetze in Deutschland. Wie die Bundesbehörde mitteilte, gilt künftig für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich ein Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 Prozent vor Körperschaftsteuer. Für Altanlagen beträgt der Zinssatz ferner 3,51 Prozent vor Körperschaftsteuer.
Das ist deutlich weniger als bisher. Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
Verbraucher könnten profitieren
„Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Investitionen in die Netze bleiben dauerhaft attraktiv. Wir haben Hinweise aus dem Konsultationsverfahren berücksichtigt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig gilt aber: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden.“
Das könnte mittelfristig für Verbraucher eine gute Nachricht sein, denn die Netzrenditen sind ein Faktor für die Berechnung der Netzentgelte. Und diese werden 2022 voraussichtlich auf ein Rekordniveau steigen und die Verbraucher belasten.
Wie die BNetzA weiter erklärte, ergibt sich der Eigenkapitalzinssatz aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Der risikolose Basiszins betrage dabei 0,74 Prozent. Derzeit seien am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass dieser Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre. Gleichwohl habe die Bundesnetzagentur Vorkehrungen getroffen, den Eigenkapitalzinssatz bei einer unerwarteten Änderung des Zinsumfeldes während der nächsten Regulierungsperiode unmittelbar anpassen zu können.
Die Bundesnetzagentur hat für die Netzbetreiber zunächst einen Wagniszuschlag von rund 3 Prozent ermittelt. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Offen blieb eine mögliche Auswirkung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz. Vor dem Hintergrund der Konsultation hob die BNetzA der Wagniszuschlag gegenüber dem im Juli veröffentlichten Wert um 0,395 Prozent an. Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des zunächst konsultierten Wertes von 4,59 Prozent um 0,48 Prozent auf 5,07 Prozent.
Kritik der Branche
Kritik an der Absenkung kam vom BDEW und vom VKU. „Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes um mehr als ein Viertel sendet ein völlig falsches Signal.“ Das sagten Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, in einer gemeinsamen Erklärung.
„Dieser Zinssatz gefährdet die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber und die Investitionen in die Netzinfrastruktur, die für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig sind. Daran ändert auch die leichte Anhebung nach dem Konsultationsverfahren wenig.“
Und weiter: „Der niedrige Eigenkapital-Zins ist zu wenig Anreiz für Investoren, Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur alles andere als sachgerecht.“
Zu wenig, findet Lichtblick
Der Ökostromer Lichtblick kritisierte wiederum die Absenkungen als zu gering. „Das ist schlechter Tag für alle Stromkund*innen“, sagte dazu Markus Adam, Director Legal bei Lichtblick. Denn die Bundesnetzagentur verteile ohne Not Milliardengeschenke an Konzerne und Stadtwerke. Die staatlich garantierten Renditen seien auch für die Zukunft noch deutlich zu hoch angesetzt. „Dabei gibt es kaum risikoärmere Investitionen. Offenbar ist die Behörde vor dem massiven Druck aus Politik und Netz-Lobby eingeknickt“, so Adam.
20.10.2021 | Quelle: BNetzA / BDEW / VKU | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH