Vereinfachung für Gebäudenetze in der BEG

Fotomontage_BAFA_KFWFotos: Guido Bröer (l.), KfW (r.)
Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) treten heute Änderungen in Kraft. Eine betrifft Gebäudenetze, die BAFA und KfW nun einfacher fördern können.

Der Begriff der Gebäudenetze in der BEG-Richtlinie wird nach Aussage der KfW erweitert. Bislang waren nur Netze, die Gebäude auf den Grundstücken eines einzigen Eigentümers verbanden, förderfähig. Jetzt fällt diese Beschränkung. Dabei zählt im Unterschied zu Fernwärmenetzen als Gebäudenetz ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wäme von bis zu 16 Gebäuden zu Wohn- und anderen Zwecken und bis zu 100 Wohneinheiten.

Zudem steigen die Anforderungen an Gebäudenetze, was den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung betrifft. Dies gilt für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Künftig ist ein Anteil Erneuerbarer von 55 Prozent zu erreichen, um auf eine Förderquote von 30 Prozent zu kommen. Für eine Förderquote von 35 Prozent ist ein EE-Anteil von mindestens 75 vorgeschrieben.

Dabei greift eine weitere Änderung in der BEG auch für Gebäudenetze. Unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen können die Förderstellen jetzt als EE-Anteil anerkennen.

21.10.2021 | Autor: Andreas Witt
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