Bundesumweltministerium hat Kommunalrichtlinie novelliert

Zu sehen ist ein Ortsschild mit der Aufschrift Energiewende als symbolische Darstellung für die Kommunalrichtlinie, die nun noch mehr Möglichkeiten bietet, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen.Foto: PhotographyByMK / AdobeStock.com
Die Kommunalrichtlinie bietet jetzt noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen.
Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Den rund 11.000 Kommunen in Deutschland kommt beim Klimaschutz eine wichtige Rolle zu, da die Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene besonders groß sind. Um diese Potenziale auszuschöpfen, unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur:innen mit Fördermitteln. Die umfassend neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen.

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie im Überblick

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten Klimaschutzmanager:innen gibt es Förderung künftig für weiteres Personal. Klimaschutzmanager:innen für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinator:innen. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Alle Fördermaßnahmen sind dann für alle Antragsberechtigten geöffnet.
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar zusätzliche Maßnahmen, zum Bespiel in den Bereichen Abfall und Abwasser, bezuschusst.

Ab 2022 neue Projektträgerschaft

Das BMU gewährt die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Interessierte können Förderanträge ganzjährig eingereichen. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Zu den Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät das „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BMU unter skkk@klimaschutz.de. Für Fragen zur Antragstellung können Interessierte sich bis 31.12.2021 an den Projektträger Jülich (PtJ) wenden. Das Team unterstützt unter anderem beim Antragsprozess, etwa durch die Vermittlung sogenannter Antragspat:innen. Zum 1. Januar 2022 geht die Projektträgerschaft der NKI und damit der Kommunalrichtlinie von PtJ auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über.

27.10.2021 | Quelle: Difu | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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