Förderung für Solar-Luftkollektoren: BEG-Änderung hat Folgen

zwei Solar-Luftkollektoren an der Fassade eines Wohnhauses mit spielendem Kind um SchneeFoto: Grammer Solar, Rudolf Ettl
Besonders für kleine Luftkollektoren, die oft stromnetzautark betrieben werden, haben sich die Förderbedingungen wesentlich geändert.
Mit Einführung der Bundesförderung effizien­te Gebäude (BEG) hat es einige Änderungen gegeben, die sich für den Nischenmarkt der Solar-Luftkollektoren gravierend auswirken.

Im früheren Marktanreizprogramm hatte dieser einfach aufgebaute, aber hocheffiziente Kollektortyp zur direkten Raumlufterwärmung, den nur wenige Hersteller anbieten, in mehrfacher Hinsicht einen Sonderstatus genossen. Weder mussten Luftkollektoranlagen die damalige Mindestquadratmeterzahl erreichen, noch mussten sie von anerkannten Handwerksbetrieben eingebaut werden, um eine Förderberechtigung zu erlangen. Das „Heimwerkerprivileg“ für Solar-Luftkollektoren wurde bei Einführung der BEG zum 1.1.2021 aus der BAFA-Förderung gestrichen. Zugleich gilt jetzt in der BEG ein Mindestinvestitionsvolumen von 2000 Euro.

Beides betrifft besonders die recht einfach zu montierenden stromautarken Luftkollektor­bausätze, deren Ventilator von integrierten PV-Zellen angetrieben und reguliert wird. Für deren dauerhaftes Funktionieren bedarf es nicht viel. Ein paar korrekt verankerte Dübel und ein passendes Loch in der Wand für die Luftzuführung reichen im Prinzip. Ob zur Kellerentfeuchtung, vortemperierten Lüftung eines Einfamilienhauses oder als Frostschutz für das Wochenendhäuschen – diese Systeme erreichen solare Quadratmetererträge, die klassischen Solarthermieanlagen oft nicht nachstehen, sind oft unterhalb der 2000-Euro-Schwelle zu erwerben und für die meisten Heimwerker keine Überforderung.

Kleine Solar-Luftkollektoren fallen raus

„Die kleinen Geräte fallen komplett aus der Förderung“, bestätigt Malte Clausen, Geschäftsführer der Solarventi Deutschland GmbH. Für den Verkauf der Kollektoren bedeute das eine grundlegende Änderung, meint Claussen. Zwar seien gerade in den letzten Monaten viele Bestellungen eingegangen. Deshalb erwartet er auf Dauer keinen Markteinbruch durch die geänderte Förderung. Aber die Beratung sei nicht gerade einfacher geworden, lässt er durchblicken. An großen Teilen der Zielgruppe für Solar-Luftkollektoren gehe die neue Förderung zwar vorbei, zumal das Antragsverfahren für solch eine überschaubare Investition durchaus kompliziert sei. Aber kommunizieren muss man sie trotzdem. „Immerhin kann ich jetzt den Kunden sagen, nehmt euch doch einen Handwerker, den könnt ihr dann von der Förderung bezahlen“, meint Claussen etwas zwiegespalten.

Auch Rudolf Ettl, Leiter Solar-Luft-Technik beim Hersteller Grammer Solar, sieht die mit der BEG eingetretenen Änderungen zwiespältig: „Prinzipiell ist die Förderquote gut und ist auch ein Anreiz für viele Kunden. Aber Kunden und Handwerksbetriebe sind häufig mit der sehr umfangreichen und vielfältigen BEG-Förderung bzw. der BAFA-Antragsstellung überfordert.“

Claussen überlegt deshalb, ob es nicht sinnvoller wäre, für die Kleinanlagen anstelle der BEG ein einfaches Förderprogramm zu stricken. Vielleicht zusammen mit energieeffizienten Kühlschränken oder Geschirrspülern.

27.10.2021 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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