Städte- und Gemeindebund fordert mehr Beteiligung an Einnahmen aus Windenergie
Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) fordert im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen die beteiligten Parteien dazu auf, die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus Windenergie an Land auf nicht geförderte Windkraftanlagen sowie auf Bestandsanlagen auszuweiten. „Das ist erforderlich, um die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie vor Ort zu fördern und die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses, Bernhard Gmehling, Oberbürgermeister von Neuburg a.d. Donau.
Die Novellierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) hat die finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verbessert. Dies sei gut und richtig. Jedoch zeigt sich bereits, dass die Neuregelung nicht mit den dynamischen Entwicklungen des Energiemarktes Schritt hält. So gehen die Gemeinden leer aus, wenn die Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung auskommen.
„Es ist den Bürgern vor Ort nicht vermittelbar, dass für einige Anlagen Zahlungen erfolgen können, für andere dagegen nicht. Die für die Energiewende erforderliche Zustimmung der Menschen erreichen wir nur mit einem klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, der für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist“, sagt Gmehling.
Einnahmen aus Windenergie fördern Akzeptanz
Notwendig ist nach Ansicht des DStGB daher eine Erweiterung der Wertschöpfungsbeteiligung auf Windenergieanlagen, unabhängig davon, ob diese eine Förderung über EEG erhalten oder nicht. Hintergrund für diese Forderung ist, dass immer mehr Windenergieanlagen aufgrund des hohen Börsenstrompreises sowie der Rentabilität der modernen Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung umgesetzt werden. Jedoch ist eine vertragliche vereinbarte finanzielle Beteiligung der Kommunen an nicht EEG-geförderten erneuerbaren Energien bislang vom Gesetzgeber nur ausdrücklich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestattet. Erforderlich ist, dass die finanzielle Beteiligung auch auf Stromkaufvereinbarungsverträge (Power Purchase Agreement, kurz PPA) bei der Windenergie erstreckt wird.
„Ebenso brauchen wir einen entsprechenden Rechtsrahmen für Zahlungen von Betreibern bereits bestehender Anlagen an die Gemeinden. Dies ist wichtig, um weiterhin die Akzeptanz der Bevölkerung in den Kommunen und Regionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufrechtzuerhalten“, fordert Gmehling. Er verwies darauf, dass dies zugleich die Kooperation zwischen Betreibern und Gemeinden mit bestehenden Anlagen weiter verbessern dürfte.
28.10.2021 | Quelle: DStGB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH