BNE fordert ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Photovoltaik

Zu sehen ist ein Photovoltaik-Solarpark. Biodiversitäts-Photovoltaik kann die Artenvielfalt auf Flächen stärken.Foto: ALEXSTUDIO / stock.adobe.com
Die kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte laut BNE beibehalten werden.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft fürchtet, dass die Politik zwar Verbesserungen für die Windenergie an Land einführen wird, aber die Photovoltaik vergisst. Dabei müsste Deutschland ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Photovoltaik nutzen.

Angesichts der Koalitionsverhandlungen und der sich abzeichnenden Verbesserungen für die Windenergie an Land betont der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), dass man auch für die Photovoltaik wichtige Fortschritte erlangen müsse. „Es ist ein gutes Signal, dass die künftige Ampel-Koalition den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen und Hemmnisse abbauen will. Die im Sondierungsergebnis festgehaltene Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ist überfällig. Auch Solarparks brauchen ausreichend Flächen und schnellere Genehmigungen, um ihr Potenzial für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Biodiversität zu entfalten. Im Schnitt sollte ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Photovoltaik vorgesehen werden und dabei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben“, fordert BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Im Koalitionsvertrag müssten die beteiligten Parteien daher auch ein Flächenziel für Photovoltaik-Solarparks verankern.

Ein schnellerer Ausbau von Windenergie und Photovoltaik ist essenziell für den Klimaschutz. „Erneuerbare Energien brauchen bessere Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des EEG. Die neue Bundesregierung muss daher schon in den ersten 100 Tagen die Weichen so stellen, dass die Stromversorgung bis 2035 klimaneutral wird. Dafür muss man das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 auf 75 bis 80 Prozent anheben“, erklärt Busch. PV-Freiflächenanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle – und sind außerdem sogar förderfrei zu haben. Der Planungsbeschleunigung im Bereich der PV-Freiflächen muss jetzt eine ebenso hohe Aufmerksamkeit zukommen, wie dies bei der Windenergie an Land aktuell der Fall ist.

Stillgelegte landwirtschaftliche Flächen für Biodiversitäts-Photovoltaik nutzen

„Ohnehin wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert, ab 2023 vier Prozent der landwirtschaftlichen Fläche eines Betriebes als nicht-produktive Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, damit Landwirte oder Pächter auf den restlichen Flächen vollen Anspruch auf GAP-Direktzahlung haben. Würde nur ein Teil dieser Stilllegungsflächen für Biodiversitäts-Photovoltaik genutzt, wird sowohl das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt erfüllt, als auch eine neue Antwort auf Flächenfragen zwischen Energiewende, Naturschutz und Landwirtschaft gefunden“, so Busch.

Wichtig sei, dass man die Entscheidungen für oder gegen PV-Freiflächenanlagen weiterhin vor Ort trifft. Busch betont: „Kommunen kennen die mit einem konkreten PV-Freiflächenprojekt verbundenen Herausforderungen vor Ort und entscheiden in ihren Bebauungsplänen, wie konkrete Projekte umgesetzt werden. Die kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte daher beibehalten bleiben, denn die Erfahrung lehrt: Kommunale Planung geht schneller und präziser als eine übergeordnete Regionalplanung.“

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss sollte künftig auch überprüfen, ob das Flächenziel für Solarparks erreicht ist. Erst kürzlich war der erste Bericht des Kooperationsausschusses zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regionalplanung derzeit nicht einmal ein Prozent Flächen für die Windenergie an Land ausweist. „Ohne Flächen ist die Energiewende nicht zu haben“, so Buschs Fazit.

29.10.2021 | Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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