Streit über Q Cells Patent: Zwangsgeld für Longi und REC

Zu sehen ist die Firmenzentrale von Q Cells. Q Cells hat gegen Jinko ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet.Foto: Q Cells
Q Cells ist entschlossen sein geistiges Eigentum zu schützen.
Q Cells hat im Patentverletzungsverfahren gegen Longi und REC eine weitere Runde gewonnen. Die beiden Unternehmen müssen ein Zwangsgeld zahlen und die Empfängerlisten der Rückrufschreiben herausgeben – das bestätigte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Zuvor war bereits das Landgericht Düsseldorf zu dieser Entscheidung gekommen, berichtet Q Cells. Die Unternehmen seien der gerichtlichen Anordnung nicht vollständig nachgekommen, bestimmte Solarprodukte zurückzurufen, die ein Patent von Q Cells verletze, fasst Q Cells die Entscheidung zusammen.

Der gerichtliche Streit zwischen den Solarunternehmen währt schon seit 2019. Die Produkte seien ab dem 30. Januar 2019 an gewerbliche Kunden in Deutschland verkauft worden. Einige Monate später reichte Q Cells eine Patentverletzungsklage ein und bekam vor dem Landgericht Düsseldorf recht. Dieses entschied im Juni 2020 auch, dass die Produkte zurückgerufen werden müssten. Die Beklagten gingen in Berufung, Q Cells hielt mit einem Antrag auf Zwangsgeld dagegen. Nun befand das Oberlandesgericht, REC und Longi seien der damaligen Forderung nicht vollständig nachgekommen. Die Entscheidung des Landgerichts, den beiden Unternehmen ein Zwangsgeld aufzuerlegen, sei daher gerechtfertigt.

Rückruf der Produkte mit Q Cells Patent ist keine Ermessensfrage

Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung, dass Longi und REC ihre gewerblichen Kunden nachdrücklich auffordern müssten, die Produkte zurückzugeben. Würden sie gegenüber den Kunden implizieren, dass diese selbst über die Rückgabe entscheiden könnten, müssten sie diese auch auf die Gefahr hinweisen, dass der Patentinhaber Q Cells sie selbst für den Rückruf verantwortlich mache. Longi und REC müssen Q Cells nun die Rückrufschreiben mitsamt Empfängerliste vorlegen.

REC: Empfängerlisten wegen Datenschutz nur mit Gerichtsbeschluss weitergeben

REC betont hingegen, man sei der Aufforderung des Oberlandgerichtes umgehend nachgekommen. Inhaltlich hätte das Gericht am Rückrufschreiben von REC nichts auszusetzen gehabt. Lediglich die Empfängerlisten hätte man gegenüber dem Q Cells Mutterkonzern Hanwha aus Datenschutz-Gründen nicht ohne Feststellung eines Gerichts offenlegen können und wollen. Das gelte umso mehr, da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und Hanwha selbst den Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung im Hauptsacheverfahren zurück genommen hätte. Das Zwangsgeld sei daher auf lediglich 3.000 Euro festgesetzt worden und liege somit deutlich unter dem Möglichen.

Daniel Jeong, CTO von Q Cells betont, man sei als Unternehmen verpflichtet, seine Innovationen vor unlauterer Nutzung zu schützen. „Als Branchenführer nimmt Q Cells seine Verantwortung ernst, für ein gesundes Geschäftsumfeld zu sorgen, in dem die zeit- und kapitalintensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten angemessen geschützt sind“, sagt Jeong. Q Cells werde weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu prüfen, ob REC und Longi ihrer Pflicht zum Rückruf nachkämen.

Der Streit spielt sich auch in anderen Ländern vor Gericht ab. So bestritt Longi Solar in China die Gültigkeit des Patents. Auch hier gewann Q Cells. In den Niederlanden hat Q Cells erreicht, dass die dortige Longi-Gesellschaft alle Aktivitäten unterlassen muss, die das Q Cells Patent verletzen, dies erleichtern oder davon profitieren.

Das Berufungsverfahren in der Hauptsache sowie das Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt gegen das Patent sind weiterhin offen, betont REC.

04.11.2021 | Quelle: Q Cells, REC | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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