EUPD Research: Amortisationszeit für kleine Photovoltaik-Anlagen zu lang

Zu sehen ist ein Balkendiagramm, das die Verlängerung der Amortisationszeit für Photovoltaik-Anlagen in den kommenden Jahren zeigt.Grafik: EUPD Research
Hohe Systempreise und kontinuierlich sinkende Einspeisevergütungen lassen einen wirtschaftlichen Betrieb von neu installierten, kleinen Photovoltaik-Anlagen zukünftig kaum mehr zu. Eine EUPD-Research-Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Amortisationszeit einer Neuanlage sich bereits im Jahr 2023 auf fast 22 Jahre erhöht.

Nach einem kontinuierlichen Anstieg der jährlichen Installationszahlen seit Mitte der letzten Dekade, hat sich der Wachstumspfad im deutschen Photovoltaik-Markt im Jahr 2021 merklich verlangsamt. Ursächlich für die stark verminderte Wachstumsdynamik ist laut EUPD Research sich die gegenläufige Entwicklung von Photovoltaik-Systempreisen und den garantierten Einspeisevergütungen für solare Neuanlagen, die zu einer deutlich längeren Amortisationszeit für Photovoltaik-Anlagen führt.

Das unlängst publizierte Strategiepapier „Paragraph 49 EEG als Barriere der dezentralen Energiewende“ des Bonner Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmens EUPD Research analysiert die Auswirkungen dieser Situation auf den deutschen Markt und stellt eine Kurzfristprognose der PV-Installationen bis 2023 auf. Zentral ist hierbei die Divergenz steigender PV-Systempreise, die sich in der entsprechenden Zunahme der solaren Stromgestehungskosten ausdrücken, und der stetig sinkenden Einspeisevergütungen für neu installierte PV-Anlagen. Für eine im November 2021 neu installierte PV-Kleinanlage bis zehn kWp ergeben sich Stromgestehungskosten von 11,5 Eurocent je kWh. Der eingespeiste Solarstrom hingegen wird nur noch mit 7,03 Eurocent je kWh vergütet, sodass mit jeder ins Stromnetz eingespeisten Kilowattstunde ein Verlust von 4,5 Eurocent beim Anlagenbetreiber entsteht.

Amortisationszeit für Photovoltaik-Anlagen: 7 Jahre länger bis 2023

Der wirtschaftliche Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist demnach einzig durch einen möglichst hohen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms möglich. Um folglich die Überschusseinspeisung der Photovoltaik-Anlage zu minimieren, resultiert daraus die Installation von deutlich kleiner dimensionierten Anlagen. Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2021 wurden zwar wichtige Anpassungen des gesetzlichen Rahmens zum Ausbau der erneuerbaren Energien vorgenommen, jedoch ein entscheidender Mechanismus – die Degression der Einspeisevergütung im Paragraph 49 EEG – blieb hiervon ausgenommen.

Wie massiv die Auswirkungen einer überproportional stark sinkenden Einspeisevergütung im Kontext steigender Systempreise auf die Entwicklung des deutschen Photovoltaik-Marktes einwirkt, lässt sich aus den Amortisationszeiten einer im September des jeweiligen Jahres neu installierten PV-Kleinanlage bis 10 kW Leistung ablesen. Nach einer deutlichen Erhöhung der Amortisationszeit um fast vier Jahre von 2020 auf 2021 wird auch in den Folgejahren von einer Verschlechterung der Amortisationszeiten ausgegangen, sodass eine in 2023 neu installierte solare Kleinanlage sich erst nach knapp 22 Jahren refinanziert hat.

Zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke muss man laut EUPD Research den jährlichen PV-Ausbau in Deutschland von derzeit rund fünf GW in den kommenden Jahren auf jährlich 20 GW vervierfachen. Dieser notwendige Ausbaupfad muss sich nach Ansicht der Marktforscher in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Paragraphen 48 und 49 EEG zwingend widerspiegeln. Daneben gilt es, mit einer einmaligen Anhebung der Einspeisevergütung zeitnah die hohe Förderdegression der letzten Monate auszugleichen. Zudem sollte man einen kurzfristig drohenden PV-Markteinbruch mittels einer Reform des EEG-Degressionsmechanismus unter Einführung eines „beidseitig atmenden Deckel“ verhindern. Weitere Maßnahmen sind die Anhebung der Ausschreibungsgrenze für PV-Aufdachanlagen, die Ausweitung des abgabenfreien Eigenverbrauchs von Solarstrom, und der Abbau bürokratischer Barrieren.

Das Strategiepapier „Paragraph 49 EEG als Barriere der dezentralen Energiewende“ ist unter diesem Link zu finden.

12.11.2021 | Quelle: EUPD Research | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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