Encavis will mit Anleihe 250 Millionen Euro einnehmen
Die Encavis AG will mit der Platzierung einer neuen Anleihe klotzen statt kleckern. Denn die Emission der zehnjährigen Schuldverschreibung soll dem Unternehmen finanzielle Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro einspielen. Wie das Unternehmen mitteilte, handelt es sich bei dem Angebot um nachrangige Schuldverschreibungen mit zeitlich begrenztem Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft.
Encavis will den Emissionserlös zur Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien verwenden, und das kurzfrsitig. Dabei geht es um und Maßnahmen im Rahmen des Wachstumsprogramms >>Fast Forward 2025“ zur Steigerung der Kapazität auf 3,4 GW bis 2025. Außerdem soll er für allgemeine Unternehmenszwecke Verwendung finden. Die Mittel lassen sich ferner nach dem International Financial Reporting Standards (IFRS) als „Eigenkapital“ ausgeweisen. So plant das Unternehmen den kräftigen Ausbau des Photovoltaik-Portfolios.
Die Hybrid-Wandelanleihe hat kein festes Rückzahlungsdatum. Sie ist ferner bis zum zehnten Geschäftstag vor dem 24. November 2027 in Stammaktien der Gesellschaft wandelbar. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich einen Aufschlag von 30-35 % auf den volumengewichteten Durchschnittspreis der Stammaktie auf XETRA zwischen Auflegung und Preisfestsetzung betragen.
Verzinsung von bis zu 2,125 Prozent
Ab dem Valutatag bis zum Ersten Zinsanpassungstag erhalten die Schuldverschreibungen voraussichtlich einen festen Zinssatz im Bereich von 1.625% – 2.125% pro Jahr. Ab dem Ersten Zinsanpassungstag werden die Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz verzinst, der 10 % über dem geltenden 5-Jahres-Mid-Swapsatz in Euro als Referenzsatz liegt, wo dieser Referenzsatz dann alle fünf Jahre neu festgesetzt wird. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 24. Mai und 24. November eines jeden Jahres zu zahlen, beginnend am 24. Mai 2022. Encavis kann sich unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, alle oder einen Teil der Zinszahlungen auf kumulativer Basis aufzuschieben. Eine solche Nichtzahlung von Zinsen stellt keinen Verzugsfall oder eine sonstige Pflichtverletzung dar.
Die Gesellschaft hat ferner die Möglichkeit, die Pflichtwandlung der Schuldverschreibungen jederzeit an oder nach dem 14. Dezember 2025 und vor dem Ersten Zinsanpassungstag vorzunehmen. Die Gesellschaft darf allerdings ihr Recht zur Pflichtwandlung nur ausüben, wenn der Kurs der Stammaktie während eines bestimmten Zeitraums an mindestens 20 von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen, die der Erklärung vorausgehen, mindestens 130 % des dann geltenden Wandlungspreises beträgt.
17.11.2021 | Quelle: Encavis | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH