Niedersachsen: Solarpflicht für Nichtwohngebäude kommt

Photovoltaik-Module unter blauem Himmel mit strahlender Sonne, SolaranlagenFoto: kalafoto / stock.adobe.com
Niedersachsen hat eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude beschlossen. Sie gilt ab 2023. Ausnahmen sind technische Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Gründe.

Das Land Niedersachsen hat eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude festgelegt. Darüber informiert die Niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur. Der Niedersächsische Landtag hat demnach am 09. November eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen. Darin wird in §32a die Solarpflicht festgesetzt. Daneben müssen sich auch neue Wohngebäude für den Einsatz von PV vorbereiteen. Die Regelung gilt ferner ab 2023. Unter den Bundesländern hatte Hamburg als eines der ersten eine Solarpflicht beschlossen.

Auf allen überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 75m² Dachfläche, für die nach dem 31.12.2022 ein Bauantrag, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 eingereicht wird, muss auf mindestens 50% der Dachfläche eine Solaranlage errichtet werden – egal ob zur Strom- oder zur Wärmeerzeugung. Alle anderen Gebäude (also auch Wohngebäude) müssen PV-Ready sein. Das bedeutet, dass das Tragwerk für eine spätere Solarenergienutzung ausreichend stabil sein muss. Außerdem sind Leitungskorridore und Platz für zugehörige technische Ausrüstung vorzusehen.

Ausnahmen technischer und wirtschaftlicher Art

Die Regelungen seien bewusst einfach gehalten, um seitenlange Definitionen etwa von „Nutzbarer Dachfläche“ und etwaiger Ausnahmetatbestände zu vermeiden. Ausnahme gibt es aber, etwa wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie z.B. der Denkmalschutz dagegensprechen. Weitere Optionen zur Pflichtbefreiung sind die technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Gründe. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit will sich Niedersachsen laut Begründung an Regelungen in anderen Bundesländern wie Hamburg und Berlin orientieren. Die Stadtstaaten sehen eine Amortisation unter 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar an. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Fläche auch Dritten für Pacht- oder Contractingmodelle anzubieten. Weitere Details sollen in den nächsten Wochen folgen.

Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hierzu: „Solaranlagen waren in den letzten Jahren fast immer wirtschaftlich attraktiv. Trotz dieses Anreizes blieben die meisten Dächer von Neubauten in Niedersachsen bisher leer. Deshalb ist die Verpflichtung jetzt ein folgerichtiger Schritt“. Planerinnen und Architekten, die an Nichtwohngebäuden in Niedersachsen arbeiten, sind nunmehr gut beraten, die Realisierung einer Solaranlage ab sofort in die Projektplanung einzubeziehen. Die KEAN plant entsprechende Fortbildungen.

19.11.2021 | Quelle: KEAN | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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